Konstanz, Fürstbistum: Ordinariat (Generalvikariat, Geistlicher Rat) Akten betreffend württembergische Orte (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 467
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 >> Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien >> Konstanz, Fürstentum
(1173-) 1500-1817
Inhalt und Bewertung
Akten aus der Kanzlei des Konstanzer Generalvikars (seit 1260 und 1275 nachweisbar) betreffend württembergische Orte (in alphabetischer Folge). Sie wurden im Staatsarchiv Ludwigsburg zum vorliegenden Bestand vereinigt. (Archiv- und Bestandsgeschichte s. oben). Die Akten betreffend vorwiegend Pfarr-, Kirchen- und Zehntsachen.
I. Behördengeschichte: Der Generalvikar (vicarius generalis in spiritualibus et temporalibus), der Generalstellvertreter des in kirchlichen und politischen Angelegenheiten oft abwesenden Bischofs, ist in Konstanz seit 1260 und 1275 nachweisbar. Anfangs des 14. Jahrhundert wurde aus der vorübergehenden Bestellung des vicis gerens einen Dauereinrichtung. Das Amt des Generalvikars erlosch mit dem Tod des Bischofs, dessen Alterego er war. Die seit Mitte des 14. Jahrhunderts bestehende Behörde des Generalvikars, das Generalvikariat, bestand aus seinem Stellvertreter (vice vicarius generalis), einem Notar, Schreibkräften, den auch im Offizialat amtierenden juristisch gebildeten Fachkräften, den Advokaten und Prokuratoren und fallweise zugezogenen Sonderbeauftragten. Wohl seit Ende des 17. Jahrhunderts wurde die Kanzlei durch einen Kanzleidirektor geleitet.
II. Bestandsgeschichte: Nach Aufhebung des Fürstbistums Konstanz durch den Reichsdeputationshauptschluss(1803) und der Diözese durch die Errichtung der oberrheinischen Kirchenprovinz (1821) fielen die Akten der geistlichen Verwaltung (Generalvikariat, Offizialat, Geistlicher Rat) und der weltlichen Regierung (Regierungskollegium und Hofkammer) den Ländern anheim, unter die im Zuge der territorialen Neugliederung das Territorium und der Diözesansprengel des Fürstbistums aufgeteilt worden war. Baden, an das der größte Teil des hochstiftlichen Territoriums mit Konstanz und der Residenz Meersburg fiel, erhielt den Hauptteil der Konstanzer Bestände. In den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts übergab die badische Archivverwaltung die Akten der rein kirchlichen Verwaltung an das erzbischöfliche Archiv Freiburg. Die Anforderung der württembergisches Gebiet betreffenden Akten von Konstanz erfolgte durch den Katholischen Kirchenrat in Stuttgart, der diese Akten zu seiner laufenden Geschäftsführung (Gutachten über Bausachen an Kirchen und Pfarrhäusern) dringend benötigte. In Zusammenarbeit mit dem gleichfalls interessierten Generalvikariat Rottenburg reiste Ruckgaber, der Registrator des Katholischen Kirchenrats, am 12. Oktober 1826 zur Aktenaussonderung nach Konstanz und nahm mit dem Bistumsverweser Ignaz Heinrich von Wessenberg und dem Offizial von Vicari Verbindung auf. Eine zügige Aktenaussonderung war indes nicht möglich, weil sich das von dem Konstanzer Registrator Leiner angefertigte Übergabeverzeichnis als zu summarisch erwies. Eine weitere Erschwerung bildeten die Raumverhältnisse. Ruckgaber bezeichnete das hinter der Domkirche untergebrachte Archiv als "halbverfallenen Keller, wo man sich die Füße brechen konnte", den Zustand der Akten "chaotisch" und verhehlte nicht sein Erstaunen darüber, "dass man alles zusammengenommen, eine Registratur nennen" konnte. Dem Beispiel seines bayerischen Kollegen folgend, der kurz zuvor die vier an Bayern gelangten Dekanate liquidiert hatte, mietete Ruckgaber ein Zimmer im Gasthaus "Zum Hecht" und ließ sich durch den Pedellen die Akten dorthin schaffen. Am 17. November 1826 war die Übergabe abgeschlossen. Die 1167 Haupt- und 1930 Nebenfaszikel betreffend die 19 an Württemberg gelangten Landdekanate, nahezu die Hälfte der noch vorhandenen Konstanzer Registratur, gliederte Ruckgaber in drei Gruppen und bildete: 1) 925 umfangreichere Faszikel betreffend Fundationen, Kirchenstellen, Dotationen, Zehnten-, Bau-, Pfründen- und Kirchenfabrikangelegenheiten, die für den Katholischen Kirchenrat bestimmt waren. 2) 1971 kleinere Faszikel betreffend geistliche Angelegenheiten: ältere und neuere Besetzungsakten, Aufhebung der Klöster und Gerichtsakten von Geistlichen, die dem Generalvikariat Rottenburg zugedacht waren. 3) 201 umfangreichere Faszikel betreffend Obsignationen und Spitäler, die für die Amtsgeschäfte beider Behörden brauchbar gewesen wären, schließlich aber bei dem Kirchenrat verblieben. 1827 wurden die gesamten Akten nach Stuttgart transportiert. Dort verblieben die Gruppen 1 und 3, trotz der geringeren Faszikelzahl ungefähr vier Fünftel der gesamten Aktenübernahme. Während der Rest, die zweite Gruppe, anfangs Januar 1829 nach Rottenburg verbracht wurde. Beim Kirchenrat wurden die Konstanzer Akten mit Kirchenratakten anderer Provenienzen (Vorderösterreichische Regierung, Grafschaft Hohenberg, Kommende Altshausen, Stift Ellwangen, Augsburger, Würzburger, Wormser und Speyrer Bistumsakten) vereinigt. Diese "Archivalakten" des Katholischen Kirchenrats, die von 1885 an bis 1937 in mehreren Schüben an die staatliche Archivverwaltung abgeliefert wurden, bildeten den umfangreichen Mischbestand H 64/65.
III. Gliederung, Ordnung und Verzeichnung des Bestands: Schon bald stellte es sich heraus, dass dieser Bestande einer Neuordnung dringend bedurfte. Diese erfolgte in den Jahren 1955-1958. Dabei wurden die einzelnen Provenienzen herausgeschält und die nachfolgenden Bestände gebildet: 1) die bischöfliche Regierung jetzt Bestand B 466a (Näheres siehe dort, Vorbemerkung), 2) das Generalvikariat, auch Ordinariat bezeichnet, der vorliegende Bestand, 3) das Offizialat, jetzt B 467a ( Näheres siehe dort, Vorbemerkung). Die Betreffe des Bestandes sind, entsprechend der alten Konstanzer Registraturordnung, topographisch geordnet. Dabei wurde die veraltete Schreibweise (Tischingen für Dischingen, Dreherz für Treherz u.a.) für die Reihung beibehalten, durch Verweise aber kenntlich gemacht. Nur bei Orten, wo sich im Laufe der Zeit zwei Namen eingebürgert hatten (z.B. Altdorf, jetzt Weingarten), wurden die Akten auf den jüngeren Namen zusammengezogen. In vereinzelten, ebenfalls kenntlich gemachten Fällen wurden die Akten statt unter dem Ortsnamen mit dem Namen der Herrschaft aufgeführt. Da die verzeichneten Vorgänge meist auch vom Offizialat, teilweise auch durch die Regierung mitbearbeitet wurden, unterblieben entsprechende Verweise. Grundsätzlich sind deshalb bei Nachforschungen auch die Repertorien B 466a (Regierung Konstanz) und B 467a (Offizialat Konstanz) heranzuziehen. Entsprechend der Bestandsgeschichte sind bei umfangreicheren, grundsätzlichen Forschungen die Konstanzer Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, des erzbischöflichen Archivs Freiburg, des bischöflichen Archivs Rottenburg und unter Umständen auch die bischöflichen Archive zu Basel und Chur sowie die nach Bayern verbrachten Archivalien zu berücksichtigen. Der Bestand wurde in den Jahren 1955/56 von Archivrat Dr. Schwanke aufgenommen. Unregelmäßigkeiten der Titelaufnahme wurden bei einer Überarbeitung im Sommer und Herbst 1958 durch den Unterzeichneten nach Möglichkeit beseitigt. Der Bestand umfasst in 994 Büscheln 11,5 lfd. m. Ludwigsburg, Mai 1959. Dr. B. Ottnad Die Retrokonversion des Findbuchs bzw. die Umformung der maschinenschriftlichen Vorlage für die internetgerechte Präsentation dieses Bestands des Hauptstaatsarchivs Stuttgart sowie die Überarbeitung der Indexangaben wurde von Frau Zijada Kulic unter Anleitung von Dr. Franz Moegle-Hofacker im Juni 2007 abgeschlossen
994 Büschel
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ
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