Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz bekundet, dass er, nachdem Reinhard von Gemmingen verstorben ist, dessen Sohn Weiprecht für diesen selbst und als Ältesten und Lehnsträger für dessen Bruder Wolf und Vettern Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, Eberhard, des verstorbenen Philipps Sohn, die Brüder Philipp Christoph und Johann Albrecht, des verstorbenen Johann Konrads Söhne, sowie die Brüder Georg Schweickard und Achilles Christoph, des verstorbenen Eberhards Söhne, alle von Gemmingen, ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen von wegen der Herrschaft Weinsberg zu Mannlehen verliehen hat.