Bischof Johann von Regensburg erteilt seine Zustimmung zu der im Wortlaut eingerückten Bulle Papst Bonifaz IX. vom 23. März 1401 über die neuerliche Inkorporation der Pfarrkirchen zu Hirschhorn im Salzburger und Ettenfelden im Regensburger Bistum in das Kapitel der Kirche Ss. Philippi et Jacobi App. zu Altenöttingen, betreffs der Pfarrkirche zu Ettenfelden unter der Bedingung, dass die nach Abgang des derzeitigen Kirchherrn vom Kapitel zu Alt. als Vikare und Seelsorger in jederzeit widerruflicher Weise aufgestellten Kanoniker oder sonstigen Weltpriester beim Diözesanbischof um Erteilung der Cura nachsuchen und wie andere Plebanen in der Diözese die an Propst, Bischof und sonst schuldigen Pfründeabgaben leisten.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv