Mainz, 1588.05.05. (Richter Zimmermann und Richter Anshelm). Hans Spieß, B. und Schiffmann zu Vilzbach, hat vor seinem Tod ein Testament am 21.2.1584 und ein Codizill am Dienstag nach Palmarum aufgerichtet, worin er seiner Mutter den Halbteil aller von ihm und seiner Frau zusammengebrachten Nahrung und alles zu seinem Leib Gehörige (Kleider, Harnisch, Petschaft, Kleinodien, einen silbernen Becher mit vergoldetem Mundstück), von seiner Frau Margreth hinauszugeben, vermacht hat. Nunmehr vergleicht sich seine Mutter Apollonia von Neckarelz, neben ihrem Tochtermann Stephan Bacherth (?), mit Margreth, Hans Spießen Ww., hinsichtlich der Endabteilung (Einzelheiten; genannt u.a.: Guthaben in Höhe von 4 fl. Batzen bei Jakob Bergkler zu Heidelberg und 2 fl. B. bei Hans Bender zu Speier; ein von den Herrn zu St. Alban bestandenes Wohnhaus, ein Häuslein bei St. Katharina mit Garten). Z.: Hans Schitz, Ott Dietterich, beide zu Vilzbach, und Georg Schneyer, Pedell.

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