Streit um die Belehnung und Investitur mit dem Lehen „Lobos/Lobosch“, das nach Auffassung des Appellanten ein Mannlehen sein soll. Der Appellant beansprucht das Lehen als nächster agnatischer Verwandter des letzten ordentlichen Lehnsinhabers, des Arnoldus Franciscus de Geloes. Der Appellat sei lediglich der nächste Kognat. Elisabeth Veronika von Spee, die Mutter des Arnoldus Franciscus de Geloes, war eine Tante (Vaterschwester) des Appellaten. Die Linie von Geloes zu „Lobosch“ ist mit Arnoldus Franciscus in der männlichen Linie ausgestorben, da dieser nur eine einzige Tochter hatte, die zudem sehr früh gestorben ist. Der Appellant beantragt, das Urteil der 2. Instanz vom 9. Dez. 1786, mit dem diese sich zum zuständigen Gericht erklärte, aufzuheben, die „Aula Curingiana“ für unzuständig zu erklären und die Sache an die „Curia feudalis Leodiensis“ (Lehnshof von Lüttich) zu verweisen, wo sie ohnehin anhängig sei (Einrede der Litispendenz gegen die „Curia Curingiana“).
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Streit um die Belehnung und Investitur mit dem Lehen „Lobos/Lobosch“, das nach Auffassung des Appellanten ein Mannlehen sein soll. Der Appellant beansprucht das Lehen als nächster agnatischer Verwandter des letzten ordentlichen Lehnsinhabers, des Arnoldus Franciscus de Geloes. Der Appellat sei lediglich der nächste Kognat. Elisabeth Veronika von Spee, die Mutter des Arnoldus Franciscus de Geloes, war eine Tante (Vaterschwester) des Appellaten. Die Linie von Geloes zu „Lobosch“ ist mit Arnoldus Franciscus in der männlichen Linie ausgestorben, da dieser nur eine einzige Tochter hatte, die zudem sehr früh gestorben ist. Der Appellant beantragt, das Urteil der 2. Instanz vom 9. Dez. 1786, mit dem diese sich zum zuständigen Gericht erklärte, aufzuheben, die „Aula Curingiana“ für unzuständig zu erklären und die Sache an die „Curia feudalis Leodiensis“ (Lehnshof von Lüttich) zu verweisen, wo sie ohnehin anhängig sei (Einrede der Litispendenz gegen die „Curia Curingiana“).
AA 0627, 1957 - G 306/842
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1786 - 1799 (1599 - 1794)
Enthaeltvermerke: Kläger: Graf Guillielmus Antonius de Geloes, ordinis equestris patriae Leodiensis et comitatus Lossensis praeses, commissarius decisor civitatis Traiectensis, nobilis aulae Curingianae ut et supremae curiae feudalis Leodiensis locum tenens, supremus officiatus oppidi Hasselensis etc., (Bekl.) Beklagter: Graf Ambrosius de Spee (gest. 1791), seit 1792 seine Witwe Elisabetha Augusta geb. Reichsgräfin von Hillesheim und sein Sohn Karl Wilhelm Reichsgraf von Spee, Geheimrat und Oberst-Stallmeister des Erzbischofs von Köln, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Kaspar Friedrich Hofmann 1786 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Franz Karl von Sachs 1786 - Subst.: Lic. Johannes Peter Paul Hellfrich - Subst.: Dr. August Buchholtz 1792 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Curia feudalis in pago Zelem (Zeelhem) 1783 - 2. Aula Curingiana (pares et assessores) 1783 - 1784 - 3. RKG 1786 - 1799 (1599 - 1794) Beweismittel: Genealogie der Grafen von Geloes von ca. 1487 - 1782 (Q 10). Auszüge aus dem Protokoll der „nobilis aula Curingiana“ von 1649 - 1783, u. a. betr. „Dotalia“ (Q 17-27). Auszug aus einem topographischen Buch über die Grafschaft Looz (Belgien, „Lossensis“) vom Lütticher Rechtsanwalt Laurentius Robyns, Lüttich 1717, S. 158-160 (Q 28). Genealogie zur Abstammung des Grafen Ambrosius von Spee (II 24). Ehevertrag zwischen Degenhard Bertrandus von Spee und Elisabetha Amelia von der Gracht zu Wanghe 1714 (II 27f.). Auszug aus einem Vertrag von 1693 zwischen den Erben von Spee nach dem Tod des Friedrich Christian von Spee (II 29f.). Auszug aus dem Kirchenbuch der Parochialkirche von Düsseldorf über die Taufe des Ambrosius Franciscus Anton Adam von Spee 1730 (II 31f.). Belehnungsnotizen der „Curia feudalis“ von „Zeelhem“ von 1623-1738 (II 32-36). Belehnungen und Verkaufsverträge von 1599-1626 (II 87-89). Teilungsvertrag von 1599 (II 89-91). Auszüge aus dem Lehnsregister 1618-1779 mit Belehnungen, Teilungsverträgen, Transaktionen etc. (II 93-126). RKG- „Compulsoriales“ vom 23. Dez. 1786 bzw. 9. Feb. 1787 (Q 38). Weitere Auszüge aus dem Lehnsregister und dem Schöffenbuch von „Zeelhem“ aus dem 17. und 18. Jahrhundert (Q 43, 54-97). Beschreibung: 3 Bde.; Bd. I: 4 cm, 190 Bl., gebunden, Q 1 - 36; Bd. II: 3,5 cm, 214 Bl., gebunden, Q 37 (Priora); Bd. III: 5,5 cm, 300 Bl., lose, Q 38 - 104. Alle 3 Bde. in lateinischer Sprache.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:30 MESZ