Johann von Breidbach (Breittbach), Herr zu Olbrück (Olburg) und Ritter, gibt eine Verzichtserklärung über das Erbe des Hermann Boos von Waldeck ab. Hermann, Großhofmeister der Pfalz, hatte nach seinem Tod seine verlassene Habe und Güter, liegend wie fahrend, testamentarisch an Kurfürst Philipp von der Pfalz vermacht, der dies auch angenommen hatte. Dazu gehörten auch ein Hof zu Boppard, genannt ¿Zum Birnbaum" (Birbawm) mit Zugehör, Gütern, Zinsen, Gülten und viel Wein. Hermanns Witwe, Katharina von Eltz (Elltz), hat Johann von Breitbach geheiratet und war mit diesem in besagten Hof gezogen. Deshalb und aufgrund weiteren von Hermann Boos hinterlassenen Hab und Guts hatten sie Forderungen an den Kurfürsten gestellt, dass dies ihnen zustehen solle. Schließlich kam es nach etlichen Rechtsstreiten zu einer Unterredung der kurfürstlichen Räte mit Johann, dessen Ehefrau Katharina zwischenzeitlich gestorben war, sodass ihre Rechte und Ansprüche auf ihn übergegangen waren. Nun hat Kurfürst Philipp eingewilligt, Johann den Hof mit Zugehör, Zinsen, Gülten und Wein zuzustellen und frei und erblich zu überlassen. Im Gegenzug verzichtet Johann für sich, seine verstorbene Ehefrau und beider Erben auf alle weiteren Forderungen und Ansprüche an Hermanns Habe und Gütern. Er verspricht, diesen Verzicht gerichtlich zu verteidigen, und verzichtet auf alle Behelfsmittel gegen diesen Verzicht. Dies gilt insbesondere, wenn jemand sage, dass ein allgemeiner Verzicht nicht bindend wäre oder dass eine Gabe über 500 Gulden ohne Anzeige an den ordentlichen Richter nicht kräftig wäre. Als Siegelbittzeugen bittet er seinen Schwiegervater und Schwager, Johann von Eltz und Georg (Jorg) von Schöneck, Herren zu Olbrück, hinzu.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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