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Hans Rudolf Vogt von Summerau zu Praßberg beurkundet, dass sich Lorenz Roth zu Buchen, ehelicher Sohn des Andreas (Endras) Roth und der Barbara Nörss, um eine nicht spezifizierte Gegenleistung von seiner Leibherrschaft befreit hat. Auch namens seiner Erben spricht der Aussteller genannten Lorenz von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes los, entbindet ihn von dem ihr anhängenden Eid, dessen Dienst- und Abgabenpflichten, erlaubt ihm, ab sofort bei Herren, Städten "oder andern" neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, "wo er will vnd Im das fueglich ist" und ohne jede Behinderung von seiner Seite, und garantiert, gegen den Freigelassenen oder dessen Vermögen künftig keine Ansprüche oder Forderungen von Leibeigenschafts wegen mehr vorzubringen, weder gerichtlich noch außergerichtlich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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