Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Baurenmüller [abgegangene sogenannte Baurenmühle, Bereich Bahnhofstraße 8] Johann Caspar Wirth als Bräutigam und die Ulmer Bürgerin Katharina Miller, Witwe des Sauerbäckers Johann Konrad Miller, als Braut. Begleitet werden sie von dem Bürglenmüller [abgegangene sogenannte Bürglensmühle, Bereich Friedrich Ebert Straße 8] Johann Moll und dem Rosenwirt [ehemalige Wirtschaft Zur Rose, Dreiköniggasse 2] David Miller als Pfleger der zwei Söhne des Bräutigams Georg David und Johann Caspar aus seiner vorigen Ehe mit der verstorbenen Sibilla Rosina geborene Holl sowie dem Vorgesetzten der Baderzunft Johann Melchior Dietlen und dem Obermangmeister [abgegangene Obere Mang, Bereich Walfischgasse 26] Johann Philipp Miller als Pfleger der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 31. Oktober 1786 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 782] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Söhne des Bräutigams noch minderjährig sind und daher unter der Pflegschaft des Rats stehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung für die Söhne des Bräutigams aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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