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Markgraf Bernhard von Baden und die Grafen Bernhard und Wilhelm zu Neueberstein, Brüder, nehmen das Kloster Frauenalb in ihren gemeinschaftlichen Schutz und Schirm, versprechen ihm den ungestörten Besitz seiner Rechte und Güter, gütliche Schlichtung allfälliger Streitigkeiten, ungehinderten Genuss seiner Lachszehnten in der Murg, Verschonung mit Kosten durch Jagd, Reisen, Herbergen etc. sowie mit Frondiensten, wogegen das Kloster sich verpflichtet, ihnen jährlich in der Fastenzeit Rechnung über die klösterliche Verwaltung abzulegen und zwar entweder vor den dazu beauftragten Kommissaren oder durch Einsendung der Rechnungen. Alle früheren Urkunden betreffend die Vogteigerechtigkeiten Badens und Ebersteins über das Kloster werden für ungültig erklärt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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