1.) Der achte Teil von dem Land zu Olbrück [Burgruine bei Hain, Gem. Niederdürenbach, Lkr. Ahrweiler], ausgenommen die Burg Olbrück, so weit man m...
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Urk. 14, 334
A I u, Burggrafen zu Ryneck sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe R >> Ri >> Rieneck, Burggrafen zu
1491 Oktober 22
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Der achte Teil von dem Land zu Olbrück [Burgruine bei Hain, Gem. Niederdürenbach, Lkr. Ahrweiler], ausgenommen die Burg Olbrück, so weit man mit einer neu geschmiedeten Pflugschar (seche) außerhalb der Mauern umgraben kann, so, wie die Vorfahren des 1400 Belehnten im Jahr 1381 damit belehnt worden sind, zu Mannlehen; 2.) die zu dem achten Teil gehörenden Güter zu Mannlehen, nämlich: 2a.) der achte Teil des Hofs zu Brohl [Burgbrohl, Gem. Lkr. Ahrweiler] (Broch), der den Herren von Olbrück gehört, mit Land, Weingarten, Pacht, Zinsen und allem Zubehör; 2b.) der achte Teil der Mühle und Mühlenstätte (in der Leymbach); 2c) der achte Teil des Hofs zu Almersbach mit allem Zubehör; 2d.) der achte Teil des Hofs zu Zissen [Niederzissen, Gem. im Lkr. Ahrweiler, oder Oberzissen, Gem. im Lkr. Ahrweiler] mit allem Zubehör; 2e.) jährlich an Martini ein Gulden von den Zinsen zu Zissen; 2f.) jährlich an Martini der achte Teil der Kruphühner [kurzbeinige Hühner] des jeweiligen Jahres zu Zissen; 2g.) der achte Teil der Mühle zu Oberzissen [Gem., Lkr. Ahrweiler]; 2h.) der achte Teil der Mühle zu Heckenbach [Gem., Lkr. Ahrweiler], die Heinrich von Olbrück innehatte; 2i.) ein Achtel Korn von der (Meywachs) Mühle, die Herr Peter (Peder) innehatte; 2k.) der achte Teil von dem Weingarten der Herren von Olbrück, genannt der (Krumpbeyn); 2l.) der achte Teil am Zehnt von Wein und Korn zu (Krumpbeyn); 2m.) der achte Teil des Heus von der Wiese der Herren von Olbrück, genannt der Brohl (Broell); 2n.) der achte Baum in dem (Berlle); 2o.) das Viertel von der kleinen Wiese auf dem Brohl (Brulle), genannt Schallers Wieschen. [Ehemals Lehen der Grafen von Katzenelnbogen]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dietrich Burggraf zu Rieneck, Herr zu (Broch) und zu (Thonberg)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dietrich Burggraf zu Rieneck, Herr zu (Broch) und zu (Thonberg)
Belehnte/r: Dietrich Burggraf zu Rieneck, Herr zu (Broch) und zu (Thonberg), für sich und seine Brüder
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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