Schriftwechsel betreffend die Loskündigung einer als Brautschatz erhaltenen Verschreibung des Dietrich von Mandelsloh, lautend auf das Domkapitel Münster. Schreiben des Bischofs Johannes von Hoya aus Neuhaus an seinen Hofmarschall und Rat Hermann von Velen vom 7. September 1569 wegen der Ablösung der von Dietrich von Mandelsloh geforderten 5 Gulden aus der Grute zu Rheine und der Anweisung, dass nach Anhörung der münsterischen Rentmeisterrechenschaft das Geld für die Ablöse genommen und diese tatsächlich geschehen soll. Schreiben des Dietrich von Mandelsloh aus Ricklingen an Bischof Johannes von Hoya vom 29. September 1569 (am tage Michaelis archangeli) wegen erbetener Loskündigung einer Verschreibung seines Schwagers Dietrich Staell, die er als Brautschatz seiner Schwester als Ehefrau des Dietrich von Mandelsloh übergeben habe. Willbrief des Dietrich Staell vom 19. Februar 1564 (des ersten sondages Invocavit domini), in dem er für sich und seine Ehefrau Sophia und ihren Erben bezeugt, seinem Schwager Dietrich von Mandelsloh eine Verschreibung über 94 Goldgulden nebst zugehörigen Zinsen, lautend auf das Domkapitel Münster, als Brautschatz überlassen zu haben. Quittung des Dietrich von Mandelsloh, Sohn des weiland Dietrich von Mandelsloh, vom 9. November 1569 über den Empfang von 94 Rheinischen Goldgulden Hauptsumme nebst rückständigen Zinsen, ausgezahlt auf Befehl des Bischofs Johannes von Hoya. Siegelankündigung des Ausstellers