Kurfürst Philipp von der Pfalz verschreibt Erkinger von Rodenstein, aufgrund treuer Dienste und damit er ihm besser aufwarten kann, den Wohnsitz (sesse) im Schloss Strahlenberg. Erkinger mag diesen auf Lebtag gebrauchen, wobei er das Schloss nach bestem Vermögen behüten und verwahren soll. Erkinger soll einen Keller setzen, der die Güter in gutem Bau halten und die zum Schloss gehörigen Gefälle und Einkünfte einbringen, verwahren und auf Befehl des Pfalzgrafen herausgeben soll. Darüber soll der Keller auch Rechnung ablegen und auf den Pfalzgrafen mit Gelübden und Eiden verpflichtet werden. Wenn der Keller diesem an seinen Einkünften nicht Genüge tut, haftet Erkinger. Notwendige Bauarbeiten am Schloss, namentlich an Dach, Schwellen und Brücken, übernimmt der Pfalzgraf. Falls Kriegsläufe erfordern, dass das Schloss besser mit Wacht, Hut und anderem zu versehen ist, soll dies ohne Kosten für den Inhaber geschehen. Der von Rodenstein erhält aus den Nutzungen zu Strahlenberg und Schriesheim 16 Gulden, 60 Malter Korn, 3 Fuder Wein sowie 300 Bund Stroh aus dem Hof des Pfalzgrafen, wobei der Mist für dessen Güter vorbehalten bleibt. Weiter erhält Erkinger Heu und Öhmd von der "breide wiesen" sowie die Nutzung aller zum Schloss zugehörigen und unverliehenen Gärten. Jährlich mag er zwei Morgen Acker der zum Hof gehörigen Äcker zum Anbau von Rüben, Kraut, Flachs und dergleichen gebrauchen. Die von Schriesheim sollen den Besitzer des Schlosses wie bisher mit Holz versehen und für ihn das Heu, Öhmd, Stroh usw. von den genannten Gütern einbringen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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