Michael Hergottsfelder zu Alberskirch und Ehefrau Scolastica Martin bekennen, daß ihnen Andreas Mayer, Prior, und der Konvent des Klosters Unserer lieben Frauen Brüder zu Ravensburg mit Zustimmung von Philipp Schultheiß und Michael Mock, beide Bürgermeister zu Ravensburg und Pfleger des Klosters, Hof und Gut zu Alberskirch verliehen haben laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Diesem zufolge hatten das Gut zuvor die Eltern des Ausstellers +Peter Hergottsfeld und Ehefrau Apollonia Rößler inne. Die Beliehenen müssen es in gutem Zustand halten und dürfen nichts entfremden. Sie dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten und keine Hausleute aufnehmen. Holz dürfen sie nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz schlagen. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgeld 6 Scheffel Vesen, 7 Scheffel Hafer, 3 lb d, alles in Ravensburger Maß und Währung, 6 Hühner und Hennen, 100 Eier. Bei Nichterfüllung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Heu, Stroh und Mistrichte sowie der dritten Garbe Winterkorn zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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