Papst Innozenz IV. an Äbtissin und Konvent des Klosters Oberstenfeld (Oberstenuelt) vom Orden des hl. Augustinus, Speyerer Diözese: Auf Verwendung der Grafen H[artmann] von Grüningen (Gruningen) und G[ebhard] von Sigmaringen (Sigemeringen) verleiht er ihnen das Recht, daß sie von niemand zur Verleihung einer Pfründe gezwungen werden können, es sei denn, daß eine besondere Ausnahme von der vorliegenden Erlaubnis gemacht wird.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...