Jakob Herman, Bader zu Mittelfischach im Limpurgischen [Kr. Schwäbisch Hall], wegen schuldhafter Sachen, auch Begünstigung von Jagdfrevel zusammen mit seinem Sohn Hans zu Neuenstadt gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freundschaft freigelassen, gelobt eidlich, sich auf fürstliche Weisung zur Rechtfertigung dort einzufinden, wohin er gefordert wird, schwört U. und verspricht ferner, sich allen Waidwerks zu enthalten und seine Atzung selbst zu bezahlen. Jakob Herman kam in den Verdacht einer Begünstigung von Jagdvergehen, weil sein Sohn Hans beim Krebsfangen im Böhringsweiler Amt ertappt worden und nach seiner Gefangennahme aus dem Gefängnis entwichen war. Bürgen (um 300 fl): die ehrsamen Jost Herman, Hans Schmid, beide sesshaft zu Sulzdorf [Kr. Schwäbisch Hall], Untertanen der Reichsstadt Hall, Daniel Weyprecht, B. zu Öhringen, Michael Korbman, Bader zu Beutingen [Langenbeutingen Kr, Öhringen], hohenlohischer Untertan, und Wilhelm Strösser Bader zu Ödheim [Kr. Heilbronn], Untertan des Deutschen Ordens. Beilage: Endris Oberbach, Forstmeister zu Neuenstadt, übersendet die U. des Jakob Herman an die fürstliche Kanzlei, Pap, 1 Bl.; 13. Oktober 1560

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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