Hans Frick aus Holzheim [Kr. Göppingen], der sich im Bauernaufstand gegen das Kloster Adelberg empört hatte, in Göppingen gef. genommen und vor Gericht gestellt und dazu verurteilt wurde, Württemberg nie mehr ohne Erlaubnis zu verlassen, dem vom Nachrichter auf offenem Markt die zwei vorderen Finger seiner rechten Hand abgehauen werden sollten, wird auf Fürbitte seiner Junker und Leibherren Hans und Jörg v. Rechberg, Brüder zu Rauenstein [Ravenstein] Urteilsmilderung gewährt und das Abhauen der Finger nachgelassen; er verspricht dafür den angerichteten Schaden wieder gutzumachen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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