Der Ulmer Richter, Ratsherr und Bürger Anton Schleicher bekennt: Vor kurzem hat ihm sein Vetter Heinrich Schleicher, Pfarrer zu Fahlheim ("Valhain") [Oberfahlheim Gde. Nersingen/Lkr. Neu-Ulm] und derzeit wohnhaft in Ulm, seine drei Selden in Weißingen [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg], die von der Markgrafschaft Burgau [Lkr. Günzburg] zu Lehen rühren, und 35 Jauchert Äcker verkauft. Als Gegenleistung hat er ihm kraft einer am 29. Mai 1560 ausgestellten Urkunde [vgl. A Urk. lfd. Nr. 3817 von 1560 Mai 29] versprochen, dass er ihm, sobald ihm diese Selden vom Lehenherrn verliehen werden, jährlich 50 Gulden als Leibgeding bezahlen wird. Nach dem Tod seines Vetters wird er dann anstelle dieses Leibgedings jährlich 40 Gulden an die Person oder Institution entrichten, die sein Vetter in seinem Testament bestimmt. Nachdem ihm nun Kaiser [Ferdinand I.] als Erzherzog von Österreich und Markgraf zu Burgau diese drei Selden verliehen hat, verpflichtet er sich, seine bei deren Erwerb gegebene Zusage zu erfüllen und seinem Vetter ab sofort das Leibgeding auszubezahlen. Er hat sich allerdings das Recht vorbehalten, die nach dem Tod seines Vetters fälligen 40 Gulden jährlichen Zinses gegen Zahlung von 800 Gulden von der Person oder Institution, die sein Vetter in seinem Testament bestimmt hat, abzulösen.