Kaiser Karl IV. widerruft die von ihm auf Bitte der edlen Ulrich V. und Ulrich VI. Grafen von Helfenstein vorgenommene Verpfändung der Vogtei des Klosters Königsbronn, nachdem er unterrichtet worden, dass er diese Vogtei nicht versetzen sollte zu Schaden des Klosters, weil niemand des Grauenordens Vogt sein soll denn er und das Reich allein.