Die Streitigkeiten zwischen dem Pfarrvikar Dominikus Eggle zu Levertsweiler wegen der Herstellung des baufälligen Pfarrhofs, die das Stift Salem dem Pfarrvikar als Dezimator auferlegen, der Pfarrvikar aber nur übernehmen will, soweit seine Pfarreinkünfte die Congrua von 300 Gulden übersteigen, werden in folgender Weise und zugleich durch eine Neuregelung des dem Pfarrvikar zustehenden Unterhaltes beigelegt: 1. Der jeweilige Pfarrvikar erhält jährlich 400 Gulden 2. Salem übernimmt den Bau des Pfarrhofes samt Wasch- und Backhaus, Schweinstieg und Stallung für 2 oder 3 Stück Vieh und die zukünftige Unterhaltung, doch muß der Pfarrvikar jährlich 5 Gulden auf Reparaturen verwenden. 3. Salem überläßt dem Pfarrvikar den Baum- und Grasgarten samt Krautgarten am Pfarrhof, die zu dem Pfarrgut gehörige, am unteren Garten gelegene 1 Mannsmahd große Öhmdwiese, die eingehaget ist, und von der der Pfarrvikar der Gemeinde Levertsweiler jährlich 20 Kreuzer oder 1 Quart Wein wegen Trieb und Tratt zu reichen hat. Das Stift überläßt ihm weiterhin den Blutzehnten und verspricht ihm jährlich 18 Klafter Brennholz, teils Buchen, teils Tannen, sowie das zur Behagung von Gärten und Wiesen nötige Zaun- und Hagholz unentgeltlich, doch muß er vom Brennholz den Macher- und Fuhrlohn selbst zahlen. 4. Dafür tritt der Pfarrvikar den bisher bezogenen Groß- und Kleinzehnten, ferner die von der Pfarrei besonders gebauten Äcker und benutzten Wiesen samt der Pfarrwidum an das Stift Salem ab. 5. Der Pfarrvikar verspricht jährlich 5 Gulden zum Unterhalt des Pfarrhofes zu verwenden. 6. Dieser Rezeß gilt für die Amtszeit des Pfarrvikars Eggle mit Rücksicht auf den Offizial Dr. Rettich; nach Eggles Abzug behält sich das Stift vor, den Vertrag aufrecht zu erhalten oder ihn in der Weise abzuändern, daß der Nachfolger 100 Gulden an Geld, 20 Malter Vesen, 9 Malter Roggen, 4 Malter Hafer, 2 Malter Gerste, je 150 Bund Vesen, und Haferstroh, die Öhmdwiese, die Mannsmahd im Briel, 18 Klafter Holz, 1 intaktes Dach, sowie Holz zum Zaun und Hag, wie in Art. 2 und 3 beschrieben, erhält. 7. Die neue Congrua soll auf Joh. Baptista 1753 ihren Anfang nehmen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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