Anstett Fürderer und Andreas Heinz reversieren gegenüber Äbtissin Barbara Vehus und dem Konvent des Klosters Lichtenthal wegen deren Hofgut zu Au samt Zugehörungen, das sie für dreißig Jahre in Bestand erhalten haben um eine jährliche Gült von 7 Maltern Weizen und 9 Maltern Hafer.