König Rudolf beurkundet, dass er den Streit zwischen Graf Egino von Freiburg und seinen Bürgern zu Freiburg schiedsrichterlich entschieden habe mit Rat der Bischöfe von Basel und von Strassburg sowie des Markgrafen Heinrich von Hachberg, Landrichters im Breisgau. Die Bürger geben dem Grafen zur Erleichterung seiner Schulden 1.400 Mark Silber; der Graf gelobt, die Bürger nie gegen ihre Rechte zu beschweren. Den Bürgern wird die Einhebung des Ungelds noch zehn Jahre über die bisherige Frist hinaus bewilligt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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