Ludwig Henrich, Fürst zu Nassau (Nassaw), Graf zu Katzenelnbogen (Catzenelenbogen), Vianden und Diez (Dietz), Herr zu Beilstein (Beylstein) bekund...
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1008 a, 131
1008 a Nachlass Jacob Friedrich Eberhard
Nachlass Jacob Friedrich Eberhard >> Urkunden des Hofes Faulbach und der damit verbundenen Besitzstücke >> 12 1651-1675
1656-11-19
Ausfertigung Pergament mit anhängendem Siegel in einer Holzkapsel, Deckel der Kapsel fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum uff Dillenburg (Dillenburgh) den 19. Novembris Am Jahr 1656
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ludwig Henrich, Fürst zu Nassau (Nassaw), Graf zu Katzenelnbogen (Catzenelenbogen), Vianden und Diez (Dietz), Herr zu Beilstein (Beylstein) bekundet für sich und seine Vettern Johann Moritz, Wilhelm Friedrich, Moritz Henrich, Johann Franz Desideratus, Hermann Otto, Franz Bernhard, Georg Friederich, Wilhelm Moritz und Friederich, Fürsten und Grafen zu Nassau, Katzenelnbogen, Vianden und Diez, Herren zu Beilstein, dass der verstorbene Jochim von Hoenberg die Wiese, genannt die Buchscherern im Hundsanger (Hunßanger) Gericht gelegen, die seine Voreltern den Grafen von Nassau aufgetragen und von diesen zu Erblehen empfangen hatten vom Urgroßvater des Ausstellers, Graf Wilhelm von Nassau-Katzenelnbogen, zu Erblehen getragen hat. Nach ihm hatte diese Wiese der verstorbene Philipp Erasmus von Langenbach als Sohn von Jochi, von Hoenbergs verstorbener Tochter Juliane, zu Lehen und zwar sowohl den Teil der Wiese, der ihm von seiner Mutter her zustand, wie auch den Teil, den die verstorbene Schwester seiner Mutter, Judith, Witwe des Hans Endres von Klingelbach ihm und seinem verstorbenen Bruder Otthermann zu Lebzeiten übertragen und sie damit zu belehnen gebeten hatte, Graf Ludwig Henrich belehnt daher die Brüder Cunrad Wilhelm, Vincenz Ludwig , Ernst und Georg Ernst von Steprath (Stepperod), Söhne von Philipp Ersamus Tochter Anna Ottilia von Steprath mit der genannten Wiese Die genannten Brüder werden Mannen des Grafen von Nassau zu Diez und Cunrad Wilhelm schwört zusammen mit Johann Gottfried von Steprathdt, der seine jüngeren Söhne vertritt, den Lehnseid.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Papier Ende 17. Jh. Abt . 1008 a Nr. 181 b
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ludwig Henrich, Fürst zu Nassau (Nassaw), Graf zu Katzenelnbogen (Catzenelenbogen), Vianden und Diez (Dietz), Herr zu Beilstein (Beylstein) bekundet für sich und seine Vettern Johann Moritz, Wilhelm Friedrich, Moritz Henrich, Johann Franz Desideratus, Hermann Otto, Franz Bernhard, Georg Friederich, Wilhelm Moritz und Friederich, Fürsten und Grafen zu Nassau, Katzenelnbogen, Vianden und Diez, Herren zu Beilstein, dass der verstorbene Jochim von Hoenberg die Wiese, genannt die Buchscherern im Hundsanger (Hunßanger) Gericht gelegen, die seine Voreltern den Grafen von Nassau aufgetragen und von diesen zu Erblehen empfangen hatten vom Urgroßvater des Ausstellers, Graf Wilhelm von Nassau-Katzenelnbogen, zu Erblehen getragen hat. Nach ihm hatte diese Wiese der verstorbene Philipp Erasmus von Langenbach als Sohn von Jochi, von Hoenbergs verstorbener Tochter Juliane, zu Lehen und zwar sowohl den Teil der Wiese, der ihm von seiner Mutter her zustand, wie auch den Teil, den die verstorbene Schwester seiner Mutter, Judith, Witwe des Hans Endres von Klingelbach ihm und seinem verstorbenen Bruder Otthermann zu Lebzeiten übertragen und sie damit zu belehnen gebeten hatte, Graf Ludwig Henrich belehnt daher die Brüder Cunrad Wilhelm, Vincenz Ludwig , Ernst und Georg Ernst von Steprath (Stepperod), Söhne von Philipp Ersamus Tochter Anna Ottilia von Steprath mit der genannten Wiese Die genannten Brüder werden Mannen des Grafen von Nassau zu Diez und Cunrad Wilhelm schwört zusammen mit Johann Gottfried von Steprathdt, der seine jüngeren Söhne vertritt, den Lehnseid.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Papier Ende 17. Jh. Abt . 1008 a Nr. 181 b
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ
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