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Der Stiftskanoniker zu Düsseldorf und Gerresheim Petrus Laer aus Zevenaar im Herzogtum Kleve stiftet mittels letztwilliger Verfügung zu Düsseldorf, der alten Residenz der Herzöge von Berg und vordem berühmten Musensitz, ein Seminarium tit. s. Salvatoris zum Unterricht von katholischen Jünglingen jedes Standes, indem er dasselbe der Protektion des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm untergibt, von welchem er durch Fürsprache Ermunds von Orsbeck (praesidis amplissimi Maecenatis mei) den ganzen Mühlenplatz (totum illud spatium areae ut vocant molaris) zu diesem Zweck geschenkt erhalten, sowie zu Provisoren und Direktoren der Anstalt den Rektor des Jesuiten-Collegiums, den Dechanten der Stiftskirche und den Bürgermeister der Stadt Düsseldorf und deren Nachfolger bestellt. Das von dem Stifter mit beträchtlichen Kosten von Grund aus neu aufgebaute Seminargebäude wird den Genannten mit der ausdrücklichen Bestimmung anvertraut, dass es nur für die katholische Jugend dienen soll, dieselben haben für die Vermehrung des Stiftsvermögens durch fromme Schenkungen und für die Aufnahme nur solcher Jünglinge, welche sich durch erprobte Tüchtigkeit und sittliche Haltung auszeichnen, aufgrund des von den jedesmaligen Stiftern auszuübenden Präsentationsrechts zu sorgen, Ärmeren, deren Unterhalt der Landesfürst oder andere Wohltäter bestimmten, nicht ohne Vorwissen des Ersteren oder der Pfründenmeisterei zuzulassen und die Rechnungslage über Ausgabe und Einnahme zu überwachen. Die spezielle Aufsicht im Punkt der Disziplin und des wissenschaftlichen Unterrichts steht dem Jesuiten-Collegium in der Art zu, dass dessen Rektor nicht nur den Studiosen und Präfekten, sondern auch, wo nötig, dem Hausverwalter und Gesinde Gesetze vorzuschreiben, die Lehrer und Vorsteher zu bestellen, sowie die Unterrichtsmethode zu bestimmen und zu beaufsichtigen befugt ist. Von den durch den Herzog Wolfgang Wilhelm für bedürftige Studiosen gestifteten Brot- und Wein-Portionen sollen zwei den nächsten Verwandten des Stifters oder in deren Ermangelung zwei vom Magistrat seiner Vaterstadt empfohlenen jungen Landsleuten vorzugsweise zukommen. Actum Dusseldorpii a. dom. Milles. sexcentesimo vicesimo tertio die decimo mensis Junii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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