Hans Froe und seine Ehefrau Ottilie, gesessen zu Gochsen (Gosheim), bekunden, dass sie an Prior und Konvent des Predigerklosters zu Wimpfen (Wympffen) eine ewige, jährlich auf Martini [= 11. November] fällige Gült in Höhe von 2 Maltern Korn Speyrer Maß von ihrem Hof zu Stebbach (Stedpach), "den man nennet der Freulin- oder Kriechenhoffe", samt Häusern, Scheunen, Gärten, etwa 60 Morgen Äckern, 2 ½ Morgen Wiesen und sonstigen Zugehörungen um 20 rheinische Gulden verkauft haben. Der genannte Hof war schon bisher mit 4 Maltern Korn an die Prediger zu Wimpfen, 10 Schilling Heller an den Heiligen zu Stebbach und 5 Schiling Heller an den Pfarrer daselbst belastet.