Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt seinem Vogt zu Germersheim, Stefan von Adelsheim (Steffen von Adeltzheim), ein Urteil des Hofgerichts zu vollstrecken. Heinrich Holzapfel von Herxheim (Herxheym) hat gegen Hans von Falkenstein das Urteil vor dem Hofgericht erhalten, dass Hans von Falkenstein die Güter von Heinrichs Mutter, die er wittumsweise innegehabt hatte, nämlich zu Weißenburg, Schönenburg (Schonberg), Otterbach sowie den Hof Seebach (Sebach) und anderes, zu Heinrichs Händen kommen lassen sollte. Dazu hat Heinrich um Vollstreckung gebeten. Da dies noch nicht geschehen ist und Urteile ohne Vollstreckung fruchtlos bleiben, befiehlt der Pfalzgraf dem Vogt, dass er die genannten Güter und was zum Wittum gehöre, wo dies unter pfalzgräflicher Amtsgewalt (Stabe) oder Schirm liegt, entsprechend dem besiegelten Hofgerichtsurteil dem Heinrich Holzapfel zuzustellen.