Hans Kramer d. J. zu Roth (Ortsteil von Pfaffenhofen a. d. Roth, Lkr. Neu-Ulm) reversiert gegen Propst Johannes (III. Simon) und den Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen einer-, sodann gegen die kaiserlichen und herzoglich bayerischen Räte Philipp Eduard und Marx Fugger, Freiherren zu Kirchberg und Weißenhorn und Vettern, als den Vormündern der beiden Söhne ihres verstorbenen Bruders bzw. Vetters Octavian Secundus Fugger andererseits für die lebenslange Überlassung des gen. beiden Parteien je zur Hälfte gehörenden Hofes in Roth, bestehend aus nach Anstößern näher beschriebenem Haus mit Hofreite, Stadel und Garten sowie etlichen über die gesamte Ortsmarkung verstreuten Äckern, Wiesen und Gehölzen.