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Urteil des Stadtgerichts Geldern vom 22. April 1625 nach dem Gutdünken der Schöffen in Sachen Erbmarschall und Drost von Geldern als Vertreter des Herzogs - Kläger - gegen Adam Wet, Junker - Beklagter - wegen Gewaltmißbrauchs aus den Privilegien Herzog Arnolds aus dem Jahre 1424. Berufung zugelassen vor dem Hofgericht zu Roermond (zeitgenössische Abschrift)

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