Anordnung, dass die von Ihrer Königlichen Majestät in Polen, Herrn Friedrich August, als Kurfürst zu Sachsen, auf den 18. März, 29. Juli und 18. November 1707 ausgeschriebenen drei Fast-, Bet- und Bußtage, auch in Seiner Fürstlichen Durchlaucht thürinigischen Landesportion gehalten werden sollen