A1: Abt Georg des Klosters Speinshart. A2: Veit von Schaumberg, Landrichter und Pfleger zu Auerbach. A3: Ludwig Truchsess, Kanzler. A4: Dietz Marschalk. S1: A1. S2: A2. S3: A3. S4: A4. E: Abt Wernher und der Konvent des Klosters Michelfeld einerseits und Jörg Stromer, Bürger zu Auerbach, andernteils. Betreff: Spruchbrief in den Irrungen wegen etlicher versessener Zinsen und Gülten, die vom verstorbenen Ulrich Stromer, Vater des Jörg Stromer, und von Jörg Stromer dem Abt und Konvent des Klosters Michelfeld aus dem Hammer zu Fischstein (Lkr. Pegnitz) hätten gereicht werden sollen, was aber nicht geschehen ist, weshalb der Abt vor dem Landgericht Auerbach geklagt, dort Recht bekommen und etliche Pfänder aus dem Hammer, darunter auch etliches Schmiedzeug, genommen hat. Der Spruch lautet: 1) Der Hammer soll dem Jörg Stromer und seinen Erben so wieder zustehen, wie ihn sein verstorbener Vater und er selbst innegehabt haben;. 2) dafür sollen Jörg Stromer und seine Erben alle bis dato des Spruchs versessenen Zinsen, nämlich 38 1/2 Gulden rhein., je zur Hälfte bis Michaeli und Walburgis ausrichten;. 3) Jörg Stromer soll die schuldige Summe dem Abt vergewissern und dieser nach erfolgter Vergewisserung den Hammer dem Jörg Stromer und seinen Erben als Eigenherr verleihen;. 4) Jörg Stromer soll wegen des Hammers nach altem Herkommen Untertan und Mann des Abtes sein;. 5) wenn Jörg Stromer den Hammer mit einem Hammermeister besetzen sollte, darf er den Hammer gegenüber dem Abt mit diesem Hammermeister "vermannen" und soll dafür selbst dem Abt wegen seiner "Mannschaft" nichts pflichtig sein;. 6) Jörg Stromer und seine Erben sollen den Hammer nach altem Herkommen verzinsen, wie ihn sein Vater und seine Vorfahren verzinst haben;. 7) Jörg Stromer und seine Erben sollen den Hammer und seine Zugehörungen "unzertrennt beieinander behalten" und ohne Wissen und Willen des Abtes keinen Grund davon verpfänden oder verkaufen;. 8) der Abt soll dem Jörg Stromer seine Hämmer, Ambosse und Blasbälge, die er aus dem Hammer hat führen lassen, wieder ausantworten;. 9) alle Landgerichtsbriefe, die der Abt gegen Jörg Stromer wegen der ausständigen Gült erlangt hat, sollen hin und ab sein.