Kurfürst Philipp von der Pfalz reagiert auf Bitten der Stadt Kemnath betreffend das dortige Ungeld, den Besuch von Kaufleuten, das Bierbrauen zu Pressath und der Mannschaft von einer Mühle: [1.] Vom jährlichen Ungeld zu Kemnath erhält die Stadt künftig auf Widerruf die Hälfte, die ihnen der Kastner ebendort ausrichten soll. Dieses Geld soll in der Stadt nach Rat und mit Wissen des Viztums zu Amberg verbaut werden und sowohl darüber als auch über die Ungeldeinnahmen sind Rechnungen zu führen. [2.] Der Kurfürst verspricht, die Kaufleute zu ersuachen, dass sie weiter die Straße nach Kemnath benutzen, kann sie aber nicht dazu drängen, da sie freien Handel und Wandel haben. [3.] Diejenigen von Pressath dürfen weiterhin Bier brauen, wie bisher, da die von Kemnath bereits das Recht haben, ihr Bier zu guten Preisen zu vertreiben. [4.] Die Mannschaftsleistung von der Mühle, die die von Kemnath gekauft haben, wird der Stadt überstellt, was jedoch Zinsen, Frondiensten oder anderen Obrigkeiten daran keinen Abbruch tut. Auch die Gehorsamspflicht und Verbindung bleiben so bestehen, wie sie beim Müller bisher bestanden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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