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Kauf eines lehenhofischen Häusleins zu Münkheim von dem Schneider Schürr von Rückershausen, wogegen die übrigen Schneidermeister Beschwerde führen, weswegen von hier an die lehenhofische Regierung nach Ingelfingen geschrieben, von dort her aber der genannte Kauf ratifiziert worden ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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