Vor dem Straßburger Hofrichter bekennen Johann gen. Meggen-Hans von Niederschopfheim und seine Ehefrau Barbara unter Verpfändung genannter Güter zu Niederschopfheim, dass nunmehr sie die von Michel Schneider alias Schiffer (in dem abgefallenen Transfixbrief von 1520 Juli 5 näher beschriebene Güter) zusammen mit Johanna und Baptista Kempf als Erblehen innehaben.