Christina Hornung, Witwe des Peter Frick von Silheim ("Silhain") [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg], ihre Söhne Heinrich und Gallus Frick, ihr Schwiegersohn Johann Wörlin von Ettlishofen ("Ettlinßhofen") [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] und dessen Ehefrau Barbara geborene Frick, ihre Tochter, für sich selbst sowie Klaus Frick von Raunertshofen ("Rangartshofen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] und Berlin Hornung von Silheim als Vormünder der unmündigen Kinder der Christina Hornung Agnes, Margarete, Ottilia und Peter verkaufen dem Priester Eitel ("Ytel") Gebhart, Kaplan am Bierbräualtar im Ulmer Münster, für seine Kaplanei einen jährlichen Zins von 3 rheinischen Gulden. Der Zins gefällt von dem Hof in Silheim, der Christina Hornung zu Erbrecht verliehen ist, und seinen Zugehörungen sowie von 2,75 Jauchert freieigenen Äckern in Kadeltshofen ("Kadelßhofen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm]. Hof und Äcker setzen die Verkäufer dem Käufer als Pfand für die fristgerechte Entrichtung des Zinses ein. Von dem Hof gefallen außerdem noch jährlich 11 Imi Roggen, 11 Imi Hafer, 4 Pfund und 5,5 Schilling Heller Heugeld, 2 Viertel Öl, 200 Eier, 7 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner an den Kaplan zu Langenau ("Naw") [Alb-Donau-Kreis] Matthias Fischer und seine Nachfolger. Von den Äckern ist der übliche Zehnt zu entrichten. Für den Zins haben sie von dem Käufer 60 rheinische Gulden erhalten. Sie behalten sich das Recht zur Ablösung des Zinses vor. Ammann und Richter zu Großkissendorf ("Grosen Kysendorff") [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] bekennen, dass sie auf Bitte der Christina Hornung den Wert ihres Erbrechts an dem Hof geschätzt haben. Sie erklären nun unter Eid, dass der Hof einen höheren Wert hat, als der darauf verkaufte Zins und daher als Pfand für die Zinszahlung ausreichend ist.