Kaspar Mayer von Blindheim [Lkr. Dillingen] bekennt, dass ihm der Altbürgermeister von Lauingen [Lkr. Dillingen] und jetzige Bürger zu Ulm Anton Weihenmaier laut seiner hier im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag seinen Hof in Sonderheim [Stadt Höchstädt/Lkr. Dillingen] im pfalzgräflichen Landgericht Höchstädt [Lkr. Dillingen], den zuvor Klaus Steinlin bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen hat. Er ist verpflichtet, persönlich mit seinen Angehörigen auf dem Hof zu wohnen und die Hofgebäude auf seine Kosten in gutem Bauzustand zu halten. Für die Verleihung des Hofes hat er ein Bestandgeld in Höhe von 470 Gulden sowie 3 Reichstaler als Leikauf zu entrichten. Davon sind 300 Gulden und der Leikauf sofort bar zu bezahlen, der Rest in festgelegten jährlichen Raten. Von dem Hof muss er jährlich 6 Malter Kernen, 6 Malter Roggen, 6 Malter Hafer und 6 Malter Gerste Höchstädter Maß, 150 Eier, 1 Fastnachtshuhn, 8 Hühner, 4 Gänse, 36 Schilling Heugeld und 30 Kreuzer für 1 Viertel Vogelöl liefern sowie die zu dem Hof gehörenden Äcker in gutem Kulturzustand halten. Aus den zu dem Hof gehörenden beiden Wäldern kann er Brenn- und Bauholz für seinen Eigenbedarf holen. Bei Verstößen gegen den Leihevertrag und nach dem Tod des Beliehenen fällt der Hof wieder an Anton Weihenmaier oder seine Erben zurück. Kaspar Mayer gelobt, alle eingegangenen Verpflichtungen getreulich zu erfüllen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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