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Königin Christine von Schweden überlässt dem Markgrafen Friedrich VI. das Amt Ueckermünde zur Nutznießung auf zwei Jahre, behält sich aber die Contributionen, die Accisen, Trank- und Scheffelsteuern, sowie freies Brennholz für die vorpommerschen Kronbeamten vor. Falls der Markgraf vor Ablauf der zwei Jahre mit Tod abgehe, tritt seine Gemahlin Christine Magdalene in den Genuss des Amtes.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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