Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der Ulmer Bürger Rudolf Frauenknecht, Wirt Zur Goldenen Sonne [abgegangene Wirtschaft, Bereich Herdbruckerstraße 26], als Bräutigam und die ledige Ulmer Bürgerin Anna Maria Leipheimer als Braut erschienen. Sie werden begleitet von dem Gerichtsschreiber Johann Frick und dem Wirt Zum Baumstark [abgegangene Wirtschaft, Bereich vor Neue Straße 40, Einmündung Schwilmengasse (ehemals Glöcklerstraße 7)] Johann Ludwig Jäuke als Pfleger der Tochter des Bräutigams Anna Maria aus seiner ersten Ehe mit Elisabeth geborene Hermann sowie dem Eisenhammerschmied Johann Werner Leipheimer als Vater und Beistand der Braut. Dem Rat wurde ein zwischen ihnen am 20. März 1786 geschlossener Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 166] vorgelegt und um seine Bestätigung gebeten, da die Tochter des Bräutigams aus seiner ersten Ehe noch minderjährig ist und damit der Pflegschaft des Rats untersteht. Der Rat entscheidet nach Prüfung des Vertrags, dass dieser gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Tochter des Bräutigams gewährleistet. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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