Johann Rheingruber, Dienstknecht bei Johann Grasberger zu Retteldorf, wird von einer Dienstmagd, in Diensten in Erlbach, als Vater ihres unehelichen Kindes angegeben. Da Johann Rheingruber nach einem Pferdeunfall verstorben ist, werden sein Stiefvater Hannß Georg Wolff und sein Bruder Peter Rheingruber, beide zu Wernspach, vom ansbachischen Kastner zu Windsbach gezwungen, vor dem Gericht in Roßtal einen Vergleich mit der Dienstmagd über die Alimetation ihres Kindes zu schließen. Das Pflegamt St. Jobst protestiert gegen das Vorgehen des Windsbacher Kastners.