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Klage gegen die Annahme einer Appellation durch den Nuntius als unzulässige Einmischung eines geistlichen Gerichts in eine weltliche Streitsache. Ferner Klage auf Erfüllung eines Vertrags von 1609 zur Restituierung der durch Cornelius Hamer in Besitz genommenen beweglichen und unbeweglichen Güter, die Johann Hamer seiner Gattin Getza Dulman als „Ehesteuer“ übertragen hatte. Die Kläger hatten in dieser Sache 1613 ein Urteil des Kommissars des Kölner Offizials zu ihren Gunsten erhalten. Die Appellation der unterlegenen Partei wies der Offizial 1614 an die Vorinstanz zurück.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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