Anna von Venningen, Witwe von Seckendorff zu Eschelbronn, bekundet, dass ihr verstorbener Ehemann Joachim von Seckendorff, einst pfälzischer Marschall, und sie, als sie ihre Tochter Anna von Seckendorff ins Dominikanerinnenkloster Liebenau (prediger ordens) außerhalb der Stadt Worms geschickt, sich verpflichtet haben, der Priorin Ursula und dem ganzen Konvent daselbst zu Ehren Gottes und Mariens, zur besseren "lebzucht" der Tochter sowie zur Rettung des eigenen und des elterlichen Seelenheils 5 Gulden jährlicher Gült, ablöslich mit 100 Gulden Kapital, zu bezahlen. Den auf Mariä Himmelfahrt [= 15. August] fälligen Zins sollen die Nonnen in der Behausung der Aussteller in Heidelberg gegenüber dem Augustinerkloster auf eigene Kosten abholen, was jedoch "uber ein mel [!] costen und bodenlon daruff ging", den sollen und wollen die Aussteller oder ihre Erben "inen zu aller zeit meher thun". Priorin, Konvent und Tochter verzichten demgegenüber auf alle Ansprüche an das elterliche und geschwisterliche Erbe, "es wer dann sach, das die erben von tods wegen alle verfiellen, da Got lang vor sein woll, und kein neher oder als neher erben funden mocht werden, dan die genant mein dochter, so sol ir ire erbgerechtigkeit unbenemen sein, inhalt des verzigkbrives mir deshalb behendigt".