Es bestanden Streitigkeiten zwischen Propst Veit (Vitus) und Konvent des Gotteshauses Beuron als Klägern und Hans Rudolf, Sigmund, Brun und Hans Friedrich, Brüdern und Vettern, von Enzberg zu Mühlheim und deren Lehensleuten und den Untertanen des Hochstifts Konstanz zu Irrendorf als Beklagten. Die Parteien haben teils vor dem bischöflich konstanzischen Konsistorium, teils auch beim Bischof Jakob zu Konstanz geklagt. Der Bischof hat seine Räte als Kommissare abgeordnet: Andreas, Prälaten der beiden Gotteshäuser Petershausen und Stein am Rhein; Jos Ludwig von und zu Ratzenried, Erbkämmerer des Hochstifts Konstanz; Othmar Waibel, Doktor der Rechte. Diese sollen auf Ratifikation des Bischofs die Streitigkeiten gütlich beilegen oder aussetzen. Nach Verhör der Parteien und Augenschein kommt es zum Vergleich: 1. Betr. Vogteirecht oder Schirmgerechtigkeit über Beuron - die von Enzberg sind Erbkastenvögte - wird keine Einigung erzielt. 2. Die Streitigkeiten zwischen dem Propst zu Beuron und Hans Rudolf von Enzberg wegen eines Holzschlags und Weidgangs im Jägerholz bei Irrendorf werden auf den ordentlichen Rechtsweg verwiesen, da kein gütlicher Vergleich zu erzielen ist. 3. Betr. Sperrung der Viehtränke an der Donau nicht weit von der Brücke zu Beuron für die Untertanen zu Irrendorf durch den Propst und das Waschen dort: Der Propst soll den Klägern einen Weg von 16 Werkschuh Breite auf seinem Grund vergönnen und auch das Waschen gestatten, zu dem die von Irrendorf ihr eigenes Holz gebrauchen sollen. 4. Die Hilbe zu Irrendorf soll so eingerichtet werden, daß dem Propst an seinem anstoßenden Grund und Garten kein Schaden zugefügt wird. Entstehenden Schaden muß die Gemeinde ersetzen. 5. Der Prozeß um das Haus des alten Vogts Martin Vohlz zu Irrendorf soll niedergeschlagen werden. 6. Der Propst verzichtet auf die 100 fl Hauptsumme, welche der Propst vor vielen Jahren einigen daselbst [inzwischen] verstorbenen Untertanen meistenteils in Korn geliehen hat, wofür die Gemeinde Irrendorf sich verbürgt hatte. 7. Hans Rudolf von Enzberg will die Heiligenpfleger zu Irrendorf, Sigmund und Bruno von Enzberg wollen die Heiligenpfleger von Buchheim veranlassen, zur Rechnungslegung jederzeit bereit zu sein, wenn der Bischof solche von ihnen fordert. 8. Der Propst will alle 14 Tage einen Priester nach Irrendorf zum Messelesen schicken, da die Kranken und Schwachen zu Irrendorf den Gottesdienst zu Beuron an Sonn- und Feiertagen nicht besuchen können. 9. Der Propst will sich an den Maßnahmen zur baulichen Instandsetzung der Kirche zu Irrendorf und der Kirchhofsmauer zu Irrendorf beteiligen, Rudolf von Enzberg will Holz, Steine, und Frohnen beisteuern. 10. Im Streit des Propstes gegen die Brüder Sigmund und Braun von Enzberg wegen einer "Holzwachs" und Wiese unter Bronnen (Brunen) ist bereits vor dem Konstanzischen Konsistorium ein Urteil ergangen, worauf der Propst an das kurfürstliche Metropolitangericht in Mainz appelliert hat. 11. Die von Enzberg haben den Propst an den von seinen leibeigenen Leuten zu Irrendorf abzuliefernden Leibhennen, dgl. am Ehrschatz von den Bauersleuten geschädigt, indem sie diese selbst erheben. Da kein Vergleich zu erzielen ist, wird dieser Punkt ausgesetzt. 12. Die anderen Klagepunkte - teils schon im Rechtsweg -, meist Schulen und Rechnungen betreffend, werden ausgesetzt. 13. Die bei den Streitigkeiten vorgefallenen schriftlichen und mündlichen Schmähungen werden aufgehoben. Es werden 3 Urkunden ausgefertigt Unterschriften: Unterschriften der Kommissare und der beiden Parteien: 1) Andreas, Prälat der Gotteshäuser Petershausen und Stein am Rhein; 2) Jos Ludwig von und zu Ratzenried; 3) Othmar Waibel; 4) Propst Veit (Vitus); 5) F[r.] Johann Kaspar Sturmius; 6) Sigmund von Enzberg; 7) Braun von Enzberg; 8) Hans Rudolf von Enzberg; 9) Hans Friedrich von Enzberg

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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