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Friseurzwangsinnung für die Oberamtsbezirke Gmünd, Schorndorf und Welzheim (Ausscheidung des Oberamtsbezirks Schorndorf mit Wirkung vom 1.1.1911 an), Sitz in Gmünd
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Friseurzwangsinnung für die Oberamtsbezirke Gmünd, Schorndorf und Welzheim (Ausscheidung des Oberamtsbezirks Schorndorf mit Wirkung vom 1.1.1911 an), Sitz in Gmünd
Darin: Satzung der freien Innung der Friseure in Gmünd und Umgebung (umfaßt die Oberamtsbezirke Gmünd und Welzheim) vom Februar 1906, Druck; Satzung der Zwangsinnung für das Barbier-, Friseur-, Friseurinnen- und Perückenmacher-Handwerk der Oberamtsbezirke Gmünd, Schorndorf und Welzheim vom 17.6.1908 sowie Änderungen von 1909-1911, 1913 und 1921, 6 Drucke; Beschwerden gegen die Beiziehung zur Friseurzwangsinnung Gmünd, 5 Einzelfälle, 1909-1911; Staatsanzeiger für Württemberg vom 15.2. und 24.3.1908; Schorndorfer Anzeiger vom 15.2.1908; Bote vom Welzheimer Wald vom 16.2.1908; Lorcher Zeitung vom 22.2.1908; Zeitungsauschnitte von 1908 und 1910.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.