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Bürgermeister und Rat zu Werl bekennen, dass vor ihnen die derzeitigen Sterbherren Michael Brandiß und Betteke Huismannß erklärt hätten, es hätten die Gebrüder Christoph und Hermann v. Loen, Richter, Freigraf und Bürgermeister zu Ruiden, als deputierte Mitvormünder der nachgelassenen Kinder des Sebastian Papen und seiner Ehefrau Ennecke, ihnen in Jürgen Haens Haus vor der Büdericher Pforte angezeigt, was auch die Gebrüder Christoph, Jürgen und Wilhelm Papen, der erwähnten verstorbenen Eheleute Papen z.T. mündige Kinder bestätigt hätten, dass sie von Hermann von Oill zu Langeney, Dietrich Papen, Johann Papen und Christoph Brandiß, Bürgern zu Werl, als Vormündern der gen. Kinder eine völlige Abrechnung über die geführte Vormundschaft erhalten hätten, weshalb sie ihnen diese Quittung erteilen. Zeugen waren Franz von Oill und Hermann Lilie.

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