A1: Hans Untter, Stadtmüller zu Amberg. A2: Hans Sichelstil. A3: Erhard Mulner zu Hahnbach (Lkr. Amberg). A4: Jorg Dobmer von Vilseck. A5: Endres Mulner zu Ebersbach (Lkr. Amberg). A1 - A5 als verordnete und geschworene Wasserschauer Kurfürst Philipps von der Pfalz. S1: Hans von Planckenfels zu Schwarzenfeld (Lkr. Nabburg), Landrichter zu Amberg. S2: Thoman Möringer, Landschreiber der Pfalz in Bayern. E: Abt Friedrich Trautenberger und der Konvent des Klosters Michelfeld einerseits und Ulrich Zerreisen zum unteren Hammer (in Michelfeld) andererseits. Betreff: Schiedsspruch in den Irrungen um den unteren Hammer zu Michelfeld, die Ludwig von Eyb d. J., Ritter, Viztum der Pfalz in Bayern, zur Verhörung an Hans Landtinger, Landschreiber zu Auerbach, geschafft hat, der dann beide Teile zu sich beschieden und nach genugsamer Verhörung auf A1 - A5 veranlasst hat (vgl. die inserierte Urkunde des Hans Landtinger vom 11. Oktober 1501). Der Spruch lautet: 1) Es soll ein Pfahl mit einem Ring und einem "verzeichneten Nagel" als "wahre, rechte Eiche" geschlagen werden, bei der es dann zukünftig bleiben soll. 2) Darnach haben die Wasserschauer ein "Geschwelle" in gleicher Höhe des Wasserpfahls gelegt, das im Wasserfluss 24 Werkschuh in der Weite und auf beiden Seiten des "Ausfalls" jeweils eine "Überhöhe" von 11 Werkschuh haben soll, wobei die "Überhöhe" 4 Zoll höher sein soll, als es der Eichpfahl innehält. 3) Zerreisen oder seine Nachkommen sollen den Graben vom Hammer herab bis zum Eichpfahl nach aller Notdurft räumen. 4) Der Abt des Klosters Michelfeld soll den Graben vom Eichpfahl bis an den Felsen herab räumen lassen. 5) Vom Felsen ab mag der Abt den Graben so weit machen, wie er will. 6) Wenn der Abt den Bach, der von Auerbach nach Michelfeld herabfließt, die Speck genannt, anders führen möchte als er jetzt geht, mag er dies tun, doch soll dies dem Zerreisen und seinen Nachkommen ohne Schaden sein. (Zweite Ausfertigung siehe Urkunde Nr. 364)

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Staatsarchiv Amberg
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