Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass ihm jährlich Bedewein im Dorf Fankel an der Mosel zusteht, den er bislang auf eigene Kosten einbringen lässt. Er hat nunmehr Emmerich von Löwenstein, Propst zu Ravengiersburg, und dem Konvent daselbst den Wein für 10 Jahre verkauft. Der Propst soll im Herbst in der Vogtei zu Fankel, im Beisein eines Truchsessen zu Kirchberg, 7 Fuder Wein empfangen, wobei der Propst die Kosten für Fässer, Einbringung des Weins, Entlohnung für die Träger, Vogt, Schöffen und Weinheber zu übernehmen hat. Für Verzehrkosten des Truchsessen oder Bevollmächtigter ist er nicht zuständig, mit dem "wine zuladen" soll es nach altem Herkommen gehalten werden, wobei die Gemeinde das Laden auf Kosten des Propsts übernehmen soll. Der Propst mag den Wein auf eigene Kosten und Schäden fortführen und soll dafür Schutz und Geleit des Pfalzgrafen von Fankel bis nach Ravengiersburg genießen. Für jedes erworbene Fuder Wein soll der Propst zu Weihnachten 5 Gulden geben, die an den Truchsessen zu Kirchberg zur Hälfte in Gold, zur Hälfte in Weißpfennigen auszurichten sind. Der Pfalzgraf behält sich vor, das Kloster bei Zahlungsversäumnis zu belangen und zu pfänden.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass ihm jährlich Bedewein im Dorf Fankel an der Mosel zusteht, den er bislang auf eigene Kosten einbringen lässt. Er hat nunmehr Emmerich von Löwenstein, Propst zu Ravengiersburg, und dem Konvent daselbst den Wein für 10 Jahre verkauft. Der Propst soll im Herbst in der Vogtei zu Fankel, im Beisein eines Truchsessen zu Kirchberg, 7 Fuder Wein empfangen, wobei der Propst die Kosten für Fässer, Einbringung des Weins, Entlohnung für die Träger, Vogt, Schöffen und Weinheber zu übernehmen hat. Für Verzehrkosten des Truchsessen oder Bevollmächtigter ist er nicht zuständig, mit dem "wine zuladen" soll es nach altem Herkommen gehalten werden, wobei die Gemeinde das Laden auf Kosten des Propsts übernehmen soll. Der Propst mag den Wein auf eigene Kosten und Schäden fortführen und soll dafür Schutz und Geleit des Pfalzgrafen von Fankel bis nach Ravengiersburg genießen. Für jedes erworbene Fuder Wein soll der Propst zu Weihnachten 5 Gulden geben, die an den Truchsessen zu Kirchberg zur Hälfte in Gold, zur Hälfte in Weißpfennigen auszurichten sind. Der Pfalzgraf behält sich vor, das Kloster bei Zahlungsversäumnis zu belangen und zu pfänden.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 813, 285
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam I (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
uff sannt Franciscus tag
fol. 198r-198v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Als der probst von Revenßperg mynem gnedigen herrn vii fuder wins einem druchsessen zu Kirchperg antworten und libern soll im herbst x jarlang". Unter der Abschrift Vermerk, dass Propst und Konvent ihren Reversbrief "uff dinstag sant Dyonisius tag" 1466 gegeben haben [das Datum geht nicht auf; denkbar ist der 09.10.1466 - dann läge ein Schreiberfehler Dienstag statt Donnerstag vor - oder der 14.10.1466 - dann hätte der Schreiber ein "nach" vergessen]. Dabei weiterer Vermerk: "praesentata ad castrum sabbato post Walpurgis" [dieses Datum ist mit den vorherigen ebenfalls nicht recht in Einklang zu bringen, nachdem Walpurgistag der 01.05. ist].
Ravengiersburg, Emmerich, von Löwenstein; Propst, erw. 1466
Fankel : Bruttig-Fankel COC
Kirchberg SIM
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:03 MESZ
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