Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass ihm jährlich Bedewein im Dorf Fankel an der Mosel zusteht, den er bislang auf eigene Kosten einbringen lässt. Er hat nunmehr Emmerich von Löwenstein, Propst zu Ravengiersburg, und dem Konvent daselbst den Wein für 10 Jahre verkauft. Der Propst soll im Herbst in der Vogtei zu Fankel, im Beisein eines Truchsessen zu Kirchberg, 7 Fuder Wein empfangen, wobei der Propst die Kosten für Fässer, Einbringung des Weins, Entlohnung für die Träger, Vogt, Schöffen und Weinheber zu übernehmen hat. Für Verzehrkosten des Truchsessen oder Bevollmächtigter ist er nicht zuständig, mit dem "wine zuladen" soll es nach altem Herkommen gehalten werden, wobei die Gemeinde das Laden auf Kosten des Propsts übernehmen soll. Der Propst mag den Wein auf eigene Kosten und Schäden fortführen und soll dafür Schutz und Geleit des Pfalzgrafen von Fankel bis nach Ravengiersburg genießen. Für jedes erworbene Fuder Wein soll der Propst zu Weihnachten 5 Gulden geben, die an den Truchsessen zu Kirchberg zur Hälfte in Gold, zur Hälfte in Weißpfennigen auszurichten sind. Der Pfalzgraf behält sich vor, das Kloster bei Zahlungsversäumnis zu belangen und zu pfänden.