Johann Jakob Freiherr von Westerholt, kurtrierisch und kurkölnisch wirkl. Kammerherr, Obriststallmeister des Fürsten Thurn und Taxis, macht bekannt, dass er von Abt Johann nach den Tod des Abts Anselm zugleich auch zugunsten seiner Brüder Eugen Josef und Alexander Freiherrn von Westerholt mit dem Lehngut Masthove im Kirchspiel Recklinghausen zu Mannlehenrecht belehnt worden ist. Er hat von dem Postmeister der Stadt Essen Franz Erwitte huldigen lassen. Zeugen: Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Lutger Albert Lauten, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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