Urgicht des Peter Ammer und Urteil
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7644
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 22 Urgichten
1637 August 11
Regest: Der arme Sünder Peter Ammer, gewesener Walkmüller, ist wegen nächtlichen Diebstahls verhaftet worden. Er wurde wiederholt gütlich, schliesslich aber notgedrungen peinlich befragt. Er hat folgendes bekannt:
1) Er habe dem Caspar Scherer, Hüter unter dem Mettmans-Tor, nachts zwischen 11 und 12 Uhr etwa 1000 Setzlinge aus dem Zwingel (= Zwinger) entwendet und davon zu Metzingen etwa 600, jedes Hundert für 2 Batzen, verkauft.
2) Dem Mattheus Haller habe er vor ungefähr einem Jahr auch in dem Zwingel beim Diebsturm etwa 800 Setzlinge nachts ausgerupft, zu Nürtingen verkauft und je Hundert 4 Batzen erlöst.
3) Dem Müller auf der Kemmenmühle habe er nachts auch seine Setzlinge entwenden wollen, sei aber dabei betreten worden und habe 3 1/2 fl für den Schaden bezahlen müssen.
4) Dem Eusebius jung Beger sei er vor ungefähr einem Jahr 2mal in seinem Kraut auf dem Hag gewesen. Er wisse nicht, wieviel er jedesmal davongebracht.
5) Desgleichen habe er auch Herrn Schultheiss Antoni Knapp in seinem Küehrain getan und nahents (= nahezu) alles Kraut daraus genommen.
6) Im Gut des Herrn Schützenmeisters Hummel bei der untern Papiermühle habe er auch einmal eine Hütte (= Rückenkorb zum Tragen von Lasten) voll schönes Kraut geholt.
7) Dem Herrn Jerg Aichlin wie auch der Bierwirtin sei er etlichemal in den Äpfeln gewesen.
8) Jacob Kurz habe er nicht mehr als 6 Setzhäupter aus seinem Garten entwendet.
9) In der Kemmenmühle habe er nachts durch die hintere Tür eingebrochen und den Kernkasten mit einem Hebeisen aufgebrochen, etwa 4 Simri Kernen gefunden und gleich gemahlen.
10) In der unteren Mühle habe er eine Wand vorn beim Eselstall eingeschlagen, sich dadurch eingeschlichen und etwa 4 Simri Kernen und Gerste untereinander gefunden und heimgetragen.
11) Dem Eusebius jung Beger habe er seinen Waschkessel aus dem Werkhaus genommen und zu Urach um 10 fl verkauft.
12) Im Schwilbogen (= Schwibbogen = Gewölbebogen?)-Waschhaus habe er auch den Kessel ausgebrochen und zu Urach um 1 Reichstaler verkauft.
13) Auf der unteren Papiermühle hier habe er in der Pfingstnacht einen Kupferhafen, kupferne Gölten (= Gefässe) und eine Schapf (= Schöpfgefäss mit Stiel) gestohlen und zu Urach um 21 Batzen verkauft.
14) Aus der Papiermühle zu Pfullingen habe er in Jahresfrist 2 Kessel entwendet und zu Urach etwa 62 fl daraus erlöst.
15) Beim Pfullinger Siechenhäuslin habe er neulich nachts nach der Torglocke einem Bauern einen Stumpen Mehl abgenommen.
16) Einem Mägdlin von Pfullingen habe er auch neulich unter den Lindichen (=?) ob der Pulvermühle nachts nach der Torglocke einen Laib Brot und 2 Pfund Schmalz genommen.
17) Noch einmal ob dem Pfullinger Siechenhäuslin einem Buben nachts nach der Torglocke einen Laib Brot genommen.
18) Vor ungefähr 4 Jahren habe seine Stiefmutter ihm gesagt, weil er so Hunger leiden müsse, wolle sie ihn an einen Ort führen, wo nicht allein alles genug sei, sondern man geb' ihm auch noch dazu heimzutragen. Als er sich überreden liess, habe sie ihn auf das Rangenberglin geführt, wo eine ganze Welt Leut gewesen, getanzt und gesprungen. Sie hat ihn dort einem Mann, der in einem Sessel sass und der König genannt wurde, vorgestellt und gesagt, hier bringe sie ihren Stiefsohn, der habe nichts zu essen, er solle ihm zu essen und Geld geben. Der König habe geantwortet, ja, wenn er sein sein wolle.
19) Darauf habe er sich ihm ergeben, Gott und der heiligen Dreifaltigkeit absagennu, versprechen müssen, auszuführen, was er ihm befehlen werde.
20) Der König habe seinen Namen aufgeschrieben und ihm 3 Goldstücke gegeben. Als er aber heimgekommen, seien es nur Hafenscherben und lautere Blündnus (= Blendnis, Täuschung) gewesen.
21) Dazumal habe ihm der König ein alt Weib als Buhle gegeben, das Catharina hiess, und gewollt, er solle auch tanzen. Er habe es aber nicht gekonnt, sondern sei nur drunter eine (= hinein) gesprungen.
22) Er sei in den nächsten 4 Jahren nicht mehr als 3mal bei solchen Tänzen gewesen.
23) Wenn ihm seine Buhle in der Walkmühle vors Fenster gekommen sei, habe er gleich alles liegen lassen und mit ihr hinaus müssen. Er könne nicht sagen, ob er geflogen, geritten oder gegangen sei. Es sei eben gewesen, als wenn er fliegen täte. Habe auch nicht gewusst, wo er sei.
24) Er sei einmal mit seiner Stiefmutter, die eine Wäsch auf der Walkmühle gehabt und gesperrt worden, von dem Bollwerk über den Stadtgraben hinausgefahren.
25) Seine Buhle und der König haben ihm etliche Male Stecken gegeben und gewollt, er solle das Vieh schlagen und beschädigen. Er habe es aber niemals tun wollen. Deswegen sei er übel geschlagen worden.
26) Abraham Fayss habe ihm noch zu vielen bösen Stücken geholfen. Vor ungefähr einem Jahr habe Fayss ihn, Ammer, und seinen Sohn verführt, dass sie ihm halfen, nachts etliche Bürger von Urach auf öffentlicher Strasse anzugreifen, zu plündern und Weissmehl, Musmehl, etwa 25 vierpfündige Brotlaibe, Bigel (=?), Sporen, Schmalz und anderes abzunehmen. Obwohl sie aber solche Plünderung verrichtet haben, seien sie doch ausgekundschaftet und von den Urachern gezwungen worden, ihnen alles, was von dem Raub noch übrig und in 3 Teile geteilt war, wieder zuzustellen und noch dazu 7 fl zu bezahlen. Fayss habe eine Büchse, er und sein Sohn aber nur kurze Wehrlein getragen.
27) Vor 2 Jahren haben Ammer und Fayss nachts in die gemeine Stadtmühle, Obermühle genannt, eingebrochen, mit einer Axt ein Loch in die Mauer geschlagen und seien dadurch eingeschloffen (= eingeschlüpft), haben den Kernkasten mit einer Bille (= Pickel) oder Hebeisen aufgebrochen und etwa 8 Simri Kernen herausgenommen, die sie in 2 gleiche Teile teilten.
28) Eine oder mehr Wochen hernach seien sie beide wieder bei Nacht zu dieser Mühle gewandert, der Fayss sei zu einem Laden eingestiegen und habe einen Sack mit etwa 4 Simri Kernen ihm, der Wache gestanden, herausgeworfen. Das hätten sie mit einem Wännlein auf der Walkmühle geteilt.
29) In die Grabenmühle haben sie auch eingebrochen, eine Wand ob dem Eselstall eingeschlagen, den Kasten aufgebrochen und etwa 3 Simri Kernen daraus entwendet.
30) Vor ungefähr 1/2 Jahr haben sie beide, Ammer und Fayss, nachts zwischen 11 und 12 Uhr gemeiner Stadt Waschhaus auf dem Zimmerplatz mit einer Axt aufgebrochen und daraus 3 kupferne Waschkessel und in der gleichen Nacht aus dem Weber-Waschhaus, das Fayss mit einem Schlüssel aufschloss, auch einen, also zusammen 4 kessel, gestohlen. Die habe der Fayss verkauft und Ammer als seinen Teil 15 fl gegeben.
31) Auch in des Weissgerbers Conrad Werenwag Werkstatt haben sie einen Kessel ausgebrochen, den der Fayss nach Urach um 7 fl verkaufte.
32) Vor 2 Jahren sei Ammer nachts mit Fayss ausgegangen, Wildbret zu schiessen. Als sie nun in den Schafstall kamen und dort ein Bauernweib trafen, habe Fayss sie angeschrien und gesagt: "Weib, gib Geld raus!" Als sie sich aber entschuldigte, keines zu haben, und laut schrie, habe Fayss sie mit seiner Büchse an den Kopf geschlagen, dass sie zu Boden fiel und kein Zeichen mehr von sich gab. Sie haben etwa 18 Batzen bei ihr gefunden und sie so liegen lassen. Er wisse nicht, ob sie gestorben oder wo sie hingekommen sei; habe ihn, Ammer, übel erbarmt.
33) Es könne etwa 3/4 Jahr her sein, da sei abends der Fayss zu ihm unter das Metmanns-Tor gekommen und habe ihm gesagt, er wisse einen Bauern, der habe am selbigem Tag ziemlich Geld aus Kernen gelöst. Sie wollen sehen, wie sie es bekommen können. Dann sei er nach Haus gegangen und habe seine Büchse geholt. Als er wieder kam, seien sie miteinander die Wassergass hinabgelaufen und haben an dem Metzinger Rank auf freier Strasse den Bauern, der allein, ziemlich betrunken von der Stadt hinausgegangen sei, angegriffen. Der Fayss habe Geld von ihm verlangt. Als der Bauer aber bat, ihn passieren zu lassen, habe Fayss ihn bei der Gurgel erwischt und zu Boden geworfen. Er, Ammer, habe dem Bauern die Füss gehalten, bis Fayss den so Liegenden erwürgt habe. Etwa 15 fl haben sie bei dem Ermordeten gefunden und miteinander geteilt. Der Fayss habe den Körper des Erwürgten auf sich genommen und in die Echaz geworfen.
34) Vor 1/2 Jahr habe Fayss einen Anschlag auf etliche Bauern von Gönningen gemacht und sie zu plündern beabsichtigt, auch Ammer mitzugehen gebeten. Weil er aber damals nicht soviel Zeit gehabt, sei Fayss allein fortgewandert, von den Bauern übel empfangen, bald (= fast) totgeschlagen und mit 2 Löchern im Kopf heimgeschickt worden.
35) Vor einem Jahr ungefähr um diese Zeit seien Ammer und Fayss abends miteinander Wildbret zu schiessen ausgegangen. Als sie in das Weingarthäuslein des Bürgers Ludwig Göbel im Lindach gekommen seien, sei einer auf einem Pferd geritten gekommen, habe noch einen gehen (= zu Fuss) bei sich gehabt. Wie nun Fayss diesen sah, habe er auf ihn losgebrannt (= geschossen). Weil er aber nicht gleich fiel, seien sie aus dem Häuslein dem Pfullinger Wald zu gelaufen.
Aus dem allen erscheint (= erhellt) genugsam, dass Peter Ammer schreckliche Übeltaten begangen, Gott verleugnet, ihm abgesagt, sich dagegen dem Teufel ergeben, auf freier kaiserlicher Strasse Leute morden und plündern geholfen, vielmals eingebrochen, gemeiner Stadt und Bürgern das Ihrige gestohlen hat. Obwohl diese Missetaten nach der Halsgerichtsordnung Kaisers Karl V. mit dem Rad und Strang gestraft werden sollten, haben Bürgermeister und Rat zu Reutlingen auf eingekommene Fürbitten der Strenge die Milde vorgezogen und mit Urteil zu Recht erkannt, dass Ammer von dem Scharfrichter zum Tor nach dem Hochgericht hinaus geführt, dort ihm mit dem Schwert das Haupt abgeschlagen, dann sein Körper auf das Rad geflochten und aufgerichtet und dann miteinander (d.h. Körper und Rad) mit Feuer zu Pulver (= Staub) und Asche verbrannt werden soll, ihm zu wohlverdienter Straf, andern aber zu abscheulichem (= abschreckendem) Exempel - alles nach kaiserlichem und des heiligen römischen Reichs Recht.
1) Er habe dem Caspar Scherer, Hüter unter dem Mettmans-Tor, nachts zwischen 11 und 12 Uhr etwa 1000 Setzlinge aus dem Zwingel (= Zwinger) entwendet und davon zu Metzingen etwa 600, jedes Hundert für 2 Batzen, verkauft.
2) Dem Mattheus Haller habe er vor ungefähr einem Jahr auch in dem Zwingel beim Diebsturm etwa 800 Setzlinge nachts ausgerupft, zu Nürtingen verkauft und je Hundert 4 Batzen erlöst.
3) Dem Müller auf der Kemmenmühle habe er nachts auch seine Setzlinge entwenden wollen, sei aber dabei betreten worden und habe 3 1/2 fl für den Schaden bezahlen müssen.
4) Dem Eusebius jung Beger sei er vor ungefähr einem Jahr 2mal in seinem Kraut auf dem Hag gewesen. Er wisse nicht, wieviel er jedesmal davongebracht.
5) Desgleichen habe er auch Herrn Schultheiss Antoni Knapp in seinem Küehrain getan und nahents (= nahezu) alles Kraut daraus genommen.
6) Im Gut des Herrn Schützenmeisters Hummel bei der untern Papiermühle habe er auch einmal eine Hütte (= Rückenkorb zum Tragen von Lasten) voll schönes Kraut geholt.
7) Dem Herrn Jerg Aichlin wie auch der Bierwirtin sei er etlichemal in den Äpfeln gewesen.
8) Jacob Kurz habe er nicht mehr als 6 Setzhäupter aus seinem Garten entwendet.
9) In der Kemmenmühle habe er nachts durch die hintere Tür eingebrochen und den Kernkasten mit einem Hebeisen aufgebrochen, etwa 4 Simri Kernen gefunden und gleich gemahlen.
10) In der unteren Mühle habe er eine Wand vorn beim Eselstall eingeschlagen, sich dadurch eingeschlichen und etwa 4 Simri Kernen und Gerste untereinander gefunden und heimgetragen.
11) Dem Eusebius jung Beger habe er seinen Waschkessel aus dem Werkhaus genommen und zu Urach um 10 fl verkauft.
12) Im Schwilbogen (= Schwibbogen = Gewölbebogen?)-Waschhaus habe er auch den Kessel ausgebrochen und zu Urach um 1 Reichstaler verkauft.
13) Auf der unteren Papiermühle hier habe er in der Pfingstnacht einen Kupferhafen, kupferne Gölten (= Gefässe) und eine Schapf (= Schöpfgefäss mit Stiel) gestohlen und zu Urach um 21 Batzen verkauft.
14) Aus der Papiermühle zu Pfullingen habe er in Jahresfrist 2 Kessel entwendet und zu Urach etwa 62 fl daraus erlöst.
15) Beim Pfullinger Siechenhäuslin habe er neulich nachts nach der Torglocke einem Bauern einen Stumpen Mehl abgenommen.
16) Einem Mägdlin von Pfullingen habe er auch neulich unter den Lindichen (=?) ob der Pulvermühle nachts nach der Torglocke einen Laib Brot und 2 Pfund Schmalz genommen.
17) Noch einmal ob dem Pfullinger Siechenhäuslin einem Buben nachts nach der Torglocke einen Laib Brot genommen.
18) Vor ungefähr 4 Jahren habe seine Stiefmutter ihm gesagt, weil er so Hunger leiden müsse, wolle sie ihn an einen Ort führen, wo nicht allein alles genug sei, sondern man geb' ihm auch noch dazu heimzutragen. Als er sich überreden liess, habe sie ihn auf das Rangenberglin geführt, wo eine ganze Welt Leut gewesen, getanzt und gesprungen. Sie hat ihn dort einem Mann, der in einem Sessel sass und der König genannt wurde, vorgestellt und gesagt, hier bringe sie ihren Stiefsohn, der habe nichts zu essen, er solle ihm zu essen und Geld geben. Der König habe geantwortet, ja, wenn er sein sein wolle.
19) Darauf habe er sich ihm ergeben, Gott und der heiligen Dreifaltigkeit absagennu, versprechen müssen, auszuführen, was er ihm befehlen werde.
20) Der König habe seinen Namen aufgeschrieben und ihm 3 Goldstücke gegeben. Als er aber heimgekommen, seien es nur Hafenscherben und lautere Blündnus (= Blendnis, Täuschung) gewesen.
21) Dazumal habe ihm der König ein alt Weib als Buhle gegeben, das Catharina hiess, und gewollt, er solle auch tanzen. Er habe es aber nicht gekonnt, sondern sei nur drunter eine (= hinein) gesprungen.
22) Er sei in den nächsten 4 Jahren nicht mehr als 3mal bei solchen Tänzen gewesen.
23) Wenn ihm seine Buhle in der Walkmühle vors Fenster gekommen sei, habe er gleich alles liegen lassen und mit ihr hinaus müssen. Er könne nicht sagen, ob er geflogen, geritten oder gegangen sei. Es sei eben gewesen, als wenn er fliegen täte. Habe auch nicht gewusst, wo er sei.
24) Er sei einmal mit seiner Stiefmutter, die eine Wäsch auf der Walkmühle gehabt und gesperrt worden, von dem Bollwerk über den Stadtgraben hinausgefahren.
25) Seine Buhle und der König haben ihm etliche Male Stecken gegeben und gewollt, er solle das Vieh schlagen und beschädigen. Er habe es aber niemals tun wollen. Deswegen sei er übel geschlagen worden.
26) Abraham Fayss habe ihm noch zu vielen bösen Stücken geholfen. Vor ungefähr einem Jahr habe Fayss ihn, Ammer, und seinen Sohn verführt, dass sie ihm halfen, nachts etliche Bürger von Urach auf öffentlicher Strasse anzugreifen, zu plündern und Weissmehl, Musmehl, etwa 25 vierpfündige Brotlaibe, Bigel (=?), Sporen, Schmalz und anderes abzunehmen. Obwohl sie aber solche Plünderung verrichtet haben, seien sie doch ausgekundschaftet und von den Urachern gezwungen worden, ihnen alles, was von dem Raub noch übrig und in 3 Teile geteilt war, wieder zuzustellen und noch dazu 7 fl zu bezahlen. Fayss habe eine Büchse, er und sein Sohn aber nur kurze Wehrlein getragen.
27) Vor 2 Jahren haben Ammer und Fayss nachts in die gemeine Stadtmühle, Obermühle genannt, eingebrochen, mit einer Axt ein Loch in die Mauer geschlagen und seien dadurch eingeschloffen (= eingeschlüpft), haben den Kernkasten mit einer Bille (= Pickel) oder Hebeisen aufgebrochen und etwa 8 Simri Kernen herausgenommen, die sie in 2 gleiche Teile teilten.
28) Eine oder mehr Wochen hernach seien sie beide wieder bei Nacht zu dieser Mühle gewandert, der Fayss sei zu einem Laden eingestiegen und habe einen Sack mit etwa 4 Simri Kernen ihm, der Wache gestanden, herausgeworfen. Das hätten sie mit einem Wännlein auf der Walkmühle geteilt.
29) In die Grabenmühle haben sie auch eingebrochen, eine Wand ob dem Eselstall eingeschlagen, den Kasten aufgebrochen und etwa 3 Simri Kernen daraus entwendet.
30) Vor ungefähr 1/2 Jahr haben sie beide, Ammer und Fayss, nachts zwischen 11 und 12 Uhr gemeiner Stadt Waschhaus auf dem Zimmerplatz mit einer Axt aufgebrochen und daraus 3 kupferne Waschkessel und in der gleichen Nacht aus dem Weber-Waschhaus, das Fayss mit einem Schlüssel aufschloss, auch einen, also zusammen 4 kessel, gestohlen. Die habe der Fayss verkauft und Ammer als seinen Teil 15 fl gegeben.
31) Auch in des Weissgerbers Conrad Werenwag Werkstatt haben sie einen Kessel ausgebrochen, den der Fayss nach Urach um 7 fl verkaufte.
32) Vor 2 Jahren sei Ammer nachts mit Fayss ausgegangen, Wildbret zu schiessen. Als sie nun in den Schafstall kamen und dort ein Bauernweib trafen, habe Fayss sie angeschrien und gesagt: "Weib, gib Geld raus!" Als sie sich aber entschuldigte, keines zu haben, und laut schrie, habe Fayss sie mit seiner Büchse an den Kopf geschlagen, dass sie zu Boden fiel und kein Zeichen mehr von sich gab. Sie haben etwa 18 Batzen bei ihr gefunden und sie so liegen lassen. Er wisse nicht, ob sie gestorben oder wo sie hingekommen sei; habe ihn, Ammer, übel erbarmt.
33) Es könne etwa 3/4 Jahr her sein, da sei abends der Fayss zu ihm unter das Metmanns-Tor gekommen und habe ihm gesagt, er wisse einen Bauern, der habe am selbigem Tag ziemlich Geld aus Kernen gelöst. Sie wollen sehen, wie sie es bekommen können. Dann sei er nach Haus gegangen und habe seine Büchse geholt. Als er wieder kam, seien sie miteinander die Wassergass hinabgelaufen und haben an dem Metzinger Rank auf freier Strasse den Bauern, der allein, ziemlich betrunken von der Stadt hinausgegangen sei, angegriffen. Der Fayss habe Geld von ihm verlangt. Als der Bauer aber bat, ihn passieren zu lassen, habe Fayss ihn bei der Gurgel erwischt und zu Boden geworfen. Er, Ammer, habe dem Bauern die Füss gehalten, bis Fayss den so Liegenden erwürgt habe. Etwa 15 fl haben sie bei dem Ermordeten gefunden und miteinander geteilt. Der Fayss habe den Körper des Erwürgten auf sich genommen und in die Echaz geworfen.
34) Vor 1/2 Jahr habe Fayss einen Anschlag auf etliche Bauern von Gönningen gemacht und sie zu plündern beabsichtigt, auch Ammer mitzugehen gebeten. Weil er aber damals nicht soviel Zeit gehabt, sei Fayss allein fortgewandert, von den Bauern übel empfangen, bald (= fast) totgeschlagen und mit 2 Löchern im Kopf heimgeschickt worden.
35) Vor einem Jahr ungefähr um diese Zeit seien Ammer und Fayss abends miteinander Wildbret zu schiessen ausgegangen. Als sie in das Weingarthäuslein des Bürgers Ludwig Göbel im Lindach gekommen seien, sei einer auf einem Pferd geritten gekommen, habe noch einen gehen (= zu Fuss) bei sich gehabt. Wie nun Fayss diesen sah, habe er auf ihn losgebrannt (= geschossen). Weil er aber nicht gleich fiel, seien sie aus dem Häuslein dem Pfullinger Wald zu gelaufen.
Aus dem allen erscheint (= erhellt) genugsam, dass Peter Ammer schreckliche Übeltaten begangen, Gott verleugnet, ihm abgesagt, sich dagegen dem Teufel ergeben, auf freier kaiserlicher Strasse Leute morden und plündern geholfen, vielmals eingebrochen, gemeiner Stadt und Bürgern das Ihrige gestohlen hat. Obwohl diese Missetaten nach der Halsgerichtsordnung Kaisers Karl V. mit dem Rad und Strang gestraft werden sollten, haben Bürgermeister und Rat zu Reutlingen auf eingekommene Fürbitten der Strenge die Milde vorgezogen und mit Urteil zu Recht erkannt, dass Ammer von dem Scharfrichter zum Tor nach dem Hochgericht hinaus geführt, dort ihm mit dem Schwert das Haupt abgeschlagen, dann sein Körper auf das Rad geflochten und aufgerichtet und dann miteinander (d.h. Körper und Rad) mit Feuer zu Pulver (= Staub) und Asche verbrannt werden soll, ihm zu wohlverdienter Straf, andern aber zu abscheulichem (= abschreckendem) Exempel - alles nach kaiserlichem und des heiligen römischen Reichs Recht.
12 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: für den Inhalt siehe die Reinschrift mit gleichem Datum
Genetisches Stadium: Or.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ