Der Deutschmeister Andreas von Grumbach bittet Kurfürst Philipp von der Pfalz darum, dass dieser ihm einen Heißbrief ausstelle, in dem er dessen Leibeigene in genannten Orten auffordert, dem Deutschmeister, dessen Hintersassen sie auch sind, die Sondersteuer von einem Fünfzigstel auf ihren Besitz auszurichten. Dies betrifft die Hintersassen des Deutschmeisters und des Ordens zu Dallau (Talheim), Auerbach (Urbach) und Rittersbach (Rudenspure), wo er zur Hälfte Herr ist, sowie zu Riedselz bei Weißenburg, wo er Herr und Vogt ist. Die Sondersteuer war auf dem letzten Reichstag zu Frankfurt König [Maximilian I.] zur Hilfe zugesagt worden. Der Deutschmeister hatte seinem Anteil zugestimmt, das königliche Mandat mit angehängter Pön gegen die Ungehorsamen angenommen und daraufhin die genannte Steuer über den 50. Pfennig aufgesetzt. Die pfalzgräflichen Leibeigenen in den genannten Orten hatten sich dagegen jedoch gesperrt.