Gefangenenakte zu einem Untersuchungshäftling nach § 215 ("Rowdytum"), § 216 StGB ("Schwere Fälle"), § 220 StGB (gemeinschaftliche "öffentliche Herabwürdigung") sowie § 214 StGB ("Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit") - Schändung des Jüdischen Friedhofs in der Schönhauser Allee