Antwort Kurfürst Ernsts und Herzog Albrechts an die kurmainzischen Gemeinen Richter zu Erfurt, dass diese Sache (vgl. Loc. 4373/11, Bl. 8) bei der zu erwartenden Anwesenheit des Grafen von Schwarzburg, Stolberg und Hohnstein (Honstein) zu Dresden beraten werden solle. Meißen, am Guten Freitag 81

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Sächsisches Staatsarchiv
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