Herbert von Lulstorpff, Abt von Kornelimünster, gibt Meißgen, Dierichs Sohn aus Freund, und seiner Ehefrau Eydtgenn in Erbpacht den Hof zo der Schmitten mit allem Zubehör, jedoch ohne die Wälder Valckenbergh, die große Mertins Hegge, die Kleine Mertins Hegge und die Ezelbach, in denen die Pächter aber Vieh weiden lassen können. Pachtzins: 15 Müdden Hafer, wovon sie duch einmalige Zahlung von 33 rhein. Gulden an den Abt jeweils 3 Müdden auf immer abgelöst haben. Coengen, Meißgens Sohn von Katharina, seiner ersten Frau, tritt im Falle des Todes Meißgens in seine Rechte zusammen mit Meißgens Frau und deren Kindern. Das Gut wird wie folgt umschrieben: Es reicht von dem Valckenbergh die Frännert aufwärts bis an den Geißelsborn, von dort die Seyff aufwärts bis an das Erbe von Herbert Lentzen Sohn, von dort bis an die Große Etzelnbach, von dort bis an die Mertinshegge, weiter bis zum Hunraedt, zum Pfahl, der den Zehnten von der Schmitten scheidet von dem Zehnten, der zu Friesenrath gehört, weiter bis zum Land des Hentzen von Pingsheim, von dort bis zur Walheimer Vichstraße und auf den Valckenberg op den Graven. Außerhalb dieses Gebietes liegt noch ein Bend hinter dem Valckenberg in dem Küstersbroech und ein Bend in dem Eynendael. Ein weiterer Bend liegt oberhalb des Geißelsbohren zwischen Herbert Lentzen Sohns Erbe und dem Erbe Henßens von Pingsheim. Verfall der 33 Gulden erfolgt bei Nichtleistung des Pachtzinses. Siegelbitte an Junker Zander von Kettenis und Gerardus Koost von Eschweiler, die ihr Siegel ankündigen. Einverständniserklärung des Wilhelm van Goer, Dechants und Kellners, und Hendrichs van Hogenraedt, Sängers, und des üblichen abteilichen Konvents, die das Konventssiegel ankündigen. Siegelankündigung des Abtes. Zeugen: Jacob zur Eych, Theis Schartmahen, Claeß Schorffstein, Johan Frinns zu Walheim. ... 1478 op St. Petrus tagh ad vincula. In der Wohnung des unterfertigenden Notars binnen Kornelimünster, unter der Newer Dingstuben genannt.